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Frage von Johanna M. •

Frage an Matthias Bartke von Johanna M. bezüglich Senioren

Guten Tag Herr Bartke,

mittlerweile hat der Bundesrat seine Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz veröffentlicht.

Die Empfehlungen des Finanzausschuss gehen in Richtung Vermittlungsausschuss.
In der breiten Öffentlichkeit wurde von Seiten der Regierung immer wieder zugesichert, dass alles dafür getan wird, dass es zu keinen Verzögerungen in der Gesetzgebung kommt und es wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Wie kann es zu einer solchen Situation kommen? Warum hat die Bundesregierung nicht vorzeitig reagiert?

Wissen Sie, dass das Gesetz von einem großen Teil der Bevölkerung verfolgt wird, in den Medien wurde es vielfach bereits so kommuniziert als ob es bereits in Kraft getreten wäre. Woher kommt diese Entwicklung? Wissen Sie, dass an diesem Gesetz Existenzen hängen? Die jetzige Gesetzgebung ist nicht länger tragbar, die Ausbeutung ganzer Familien unwürdig.

Wie schätzen Sie das weitere Verfahren ein? War das ganze nur ein Spiel der Politik mit den Hoffnungen von Millionen Mitbürgern?

Mit freundlichen Grüßen

J. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich verstehe, dass die Betroffenen beunruhigt sind über die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrat. Bundestag und Bundesregierung haben alles in ihrer Macht stehende veranlasst, um auf den Bundesrat einzuwirken. Mein Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher hat bereits deutlich gemacht, dass er am Freitag auf jeden Fall für das Gesetz stimmen wird.

An die anderen Ministerpräsidenten werden von den Betroffenen ebenfalls hohe Erwartungen geknüpft und sie sind sich dessen auch bewusst. Auch für den Fall, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat das Gesetz vollends scheitern lassen wird. Seitens der Bundesregierung und des Bundestages wird jedenfalls alles getan, damit es zu keiner Verzögerung kommt und die Entlastung der Angehörigen wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Ich bin mir sicher, die Länder wissen, wie wichtig vielen Menschen die geplante Neuregelung des Unterhalts ist. Dennoch können Sie sich gerne an Ihren Ministerpräsidenten oder Ihre Ministerpräsidentin wenden, um Ihr Anliegen zu betonen.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke