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Frage von Andrea S. •

Frage an Matthias Bartke von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

ich möchte nochmal auf Ihre Antwort die Sie mir zum Angehörigenentlastungsgesetz gegeben haben zurückkommen.

Sie schrieben mir:

„Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass es zügig eine Einigung geben wird“

Nun wurde die Empfehlung der Bundesratausschüsse vom 19.11.2019 veröffentlicht, die große Unsicherheit auslöst, denn wie Sie vermutlich wissen empfiehlt der Finanzausschuss die Einberufung des Vermittlungsausschusses während der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik die Zustimmung empfiehlt.

Leider kann der federführende Ausschuss nicht – wie im Bundestag – die anderen Ausschüsse überstimmen, daher stellt sich nun die Frage was passieren wird?

Womit rechnen Sie? Geht die Reise tatsächlich in den Vermittlungsausschuss? Was können Sie noch tun, damit das Gesetz noch zustande kommt und die Zustimmung des Bundesrats erhält?

Viele Menschen haben große Hoffnung in das Gesetz gesetzt und ich hoffe, dass sich alle Beteiligten dessen bewusst sind!
Können Sie sich vorstellen, dass bei vielen bereits die Angst und Verzweiflung der Diskontinuität umgeht, wenn der SPD Vorsitz an Herrn Walter-Borjans und Frau Esken geht?

Ich lese in vielen anderen Antworten, dass der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht und die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz zustimmen werden.
Für wie wahrscheinlich halten Sie daher eine Zustimmung des Bundesrates?

Beste Grüße
A.S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich verstehe, dass die Betroffenen beunruhigt sind über die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrat.
Ich kann Ihnen versichern: Bundestag und Bundesregierung haben alles in ihrer Macht stehende veranlasst, um auf den Bundesrat einzuwirken.

An die anderen Ministerpräsidenten werden von den Betroffenen ebenfalls hohe Erwartungen geknüpft und sie sind sich dessen auch bewusst. Mein Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher hat bereits deutlich gemacht, dass er am Freitag auf jeden Fall für das Gesetz stimmen wird. Auch für den Fall, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat das Gesetz vollends scheitern lassen wird. Seitens der Bundesregierung und des Bundestages wird jedenfalls alles getan, damit es zu keiner Verzögerung kommt und die Entlastung der Angehörigen wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Ich bin mir sicher, die Länder wissen, wie wichtig vielen Menschen die geplante Neuregelung des Unterhalts ist. Dennoch können Sie sich gerne an Ihren Ministerpräsidenten oder Ihre Ministerpräsidentin wenden, um Ihr Anliegen zu betonen.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke