Frage an Matthias Bartke von Lilith W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
wie viele Menschen, die Ihnen bereits bzgl. des geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz geschrieben haben, möchte auch mich zu diesem Punkt an Sie wenden.
Kann es tatsächlich sein, dass das Gesetz doch noch scheitert? Oder wird es nun tatsächlich zum 01.01.2020 eingeführt?
Wenn ich die (wenigen) Äußerungen von Politiker*innen zu diesem Thema verfolge, habe ich den Eindruck, dass das Scheitern dieses Gesetzes schon längst besiegelt wurde.
Die aktuellen Elternunterhalt-Regelungen machen das Leben der unterhaltspflichtigen Person zu einem Menschen im Dauer-Wartestand. Finanziell kann nichts mehr geplant werden, das Sozialamt bestimmt über das eigene Leben. Viele Bescheide des Sozialamtes bzgl. des Elternunterhalten sind zudem falsch, und es schließt sich ein monatelanger schriftlicher Nerven-Krieg an. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten sind in diesem Fällen natürlich auch noch von der unterhaltspflichtigen Person zu bezahlen.
Meine dringende Bitte an Sie als SPD-Abgeordneter:
Tragen Sie bitte persönlich Sorge dafür, dass das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt eine Einkommensgrenze von 100.000 gilt.
Vielleicht schaffen Sie es als Partei (mit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes), dass (seit langer Zeit verlorene) SPD-Wähler*innen wieder SPD wählen. Aber im Grunde fehlt mir der Glaube, dass die SPD ihren sozialen Versprechungen Taten folgen lässt...
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
L. W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich eine Entlastung bei der Heranziehung zum Elternunterhalt wünschen, weil die gegenwärtige Regel zu viel Unsicherheit führt. Dennoch möchte ich Ihnen empfehlen, zunächst das parlamentarische Verfahren im Bundestag abzuwarten.
Ich kann dessen Ausgang nicht vorhersagen. Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wird noch einmal die verschiedenen Argumente, auch die der Kommunen, beleuchten. Sie können den Anhörungstermin auf der Seite des Ausschusses erfahren https://www.bundestag.de/arbeit und die Stellungnahmen der Sachverständigen dort lesen. Im Bundestag, bei den Verbänden und in der Gesellschaft gibt es eine breite Mehrheit für das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Deshalb halte ich ein Scheitern des Gesetzes für sehr unwahrscheinlich.
Ich halte es aber möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass es zügig eine Einigung geben wird, da der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke