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Frage von Ina J. •

Frage an Matthias Bartke von Ina J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bratke,

zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Antwortverhalten bedanken, gerade im Zusammenhang mit dem geplanten Angehörigen Entlastungsgesetz haben Sie bereits viele Antworten und Informationen an uns Bürger weitergegeben.

Nun zu meiner Frage, die auch mit diesem zu tun hat. Vor einigen Wochen klangen Ihre Rückmeldungen noch sehr optimistisch, in letzter Zeit schreiben Sie, dass Sie es für möglich halten, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Welche konkreten Auswirkungen hätte dies bzw. mit welchen Verzögerungen müssen wir Bürger rechnen.

Ist ein Scheitern des Gesetzes tatsächlich aufgrund der fehlenden Finanzierung möglich? Ich kann keinerlei andere Gegenstimmen erkennen, die breite Mehrheit im Bundestag, die Stimmen der Sozialverbände und auch die der Bevölkerung ist eindeutig. Meiner Meinung nach sprechen wir hier doch von einer eher kleinen Summe, die momentan auf dem Rücken von einzelnen Familien abgewälzt wird. Besonders tragisch finde ich die hohe Zahl der Fehlberechnungen, die unseriöse Arbeit der Sozialämter und die Ungleichbehandlung der Einzelfälle. Können die Kommunen ein Gesetz zum Scheitern bringen, um alternativ durch ihre Landesbeamten falsche Forderungen zu stellen und damit die Lücke zu finanzieren?

Als Betroffene schockiert mich vor allem die Benachteiligung junger Unterhaltspflichtiger. Ich selbst habe mit 19 Jahren die RWA erhalten. Pläne wie Familie, heiraten, erstes Auto, erste Wohnung, Studium sind für mich unerreichbar, da das Sozialamt bereits jetzt Summen fordert die ich nicht zahlen kann. Dies kommt z.B. dadurch zustande, dass mein Onkel mir 8000 Euro für mein erstes Auto geliehen hat und es als Einkommen angerechnet wird.

Bitte bereiten Sie diesem Albtraum ein Ende. Ich bin ein junger Mensch der leben möchte, der ganze Prozess der Gesetzgebung belastet mich so enorm, dass ich bereits Schlafstörungen habe. Ich hoffe auf dieses Gesetz und meine Freiheit.

Ina Jung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre persönliche Schilderung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich eine Entlastung bei der Heranziehung zum Elternunterhalt wünschen. Dennoch möchte ich Ihnen empfehlen, zunächst das parlamentarische Verfahren im Bundestag abzuwarten.

Ich kann dessen Ausgang nicht vorhersagen. Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wird noch einmal die verschiedenen Argumente, auch die der Kommunen, beleuchten. Sie können den Anhörungstermin auf der Seite des Ausschusses erfahren https://www.bundestag.de/arbeit und die Stellungnahmen der Sachverständigen dort lesen.

Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass es zügig eine Einigung geben wird, da der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht. Wie Sie schreiben, gibt es eine breite Mehrheit im Bundestag und in der Gesellschaft für das Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke