Frage an Matthias Bartke von Daniel K. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Bartke,
trifft Ihre Prognose zum Angehörigen-Entlastungsgesetz noch zu? Wie gehen Sie mit den Empfehlungen der Ausschüsse um?
Wird dieses dringend notwendige Gesetz, letztendlich an der Finanzierung scheitern? Gibt es bereits Planungen zu einer möglichen Gegenfinanzierung?
Mittlerweile liest man bereits, dass das Gesetz unter Umständen nicht zum 01.01.2020 in Kraft trifft.
Sollte das Gesetz letztendlich scheitern, gibt es dann wenigstens eine Erhöhung des Selbstbehaltes auf ein sinnvolles Niveau? Wie will der Bund in Zukunft, sollte da Gesetz nicht kommen, mit der grundlegenden Ungleichbehandlung von jungen Menschen umgehen, die die RWA bereits während ihrer Ausbildung erhalten haben? Oder wird ihnen weiterhin jegliche finanzielle Planungsmöglichkeit genommen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kempler
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ja, ich bleibe optimistisch.
Wir befinden uns gerade mitten im parlamentarischen Verfahren. Ich kann dessen Ausgang nicht vorhersagen. Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wird noch einmal die verschiedenen Argumente, auch die der Kommunen, beleuchten. Sie können den Anhörungstermin auf der Seite des Ausschusses erfahren ( https://www.bundestag.de/arbeit ) und die Stellungnahmen der Sachverständigen dort lesen.
Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass es am Ende eine Einigung geben wird, da der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht. Die Diskussion von alternativen Lösungen wegen eines Scheitern des Angehörigen-Entlastungsgesetzes steht deshalb nicht an.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke