Frage an Matthias Bartke von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Dr. Bartke,
bisher habe ich in allen Antworten von Ihnen an meine Mitstreiter lesen können, dass Sie hinsichtlich des Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 sehr zuversichtlich sind.
Für mich stellt der momentane Umstand neben einer erheblichen finanziellen Belastung auch eine große psychische Belastung dar.
Daher versuche ich an alle Informationen zu kommen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes stehen.
Nun lese ich hier in einer Einschätzung von MdB Hauptmann ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mark-hauptmann/question/2019-09-04/322931 )
Zitiere:
Die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung im Bundesrat bzw. der Anrufung eines Vermittlungsausschusses liegt momentan bei 50%. Den erhöhten finanziellen Belastungen der Länder steht die öffentliche breite Zustimmung zu dem Vorhaben entgegen. Letztendlich wird es auf eine Abwägung dieser beiden Aspekte ankommen. Auch die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung wird aktuell noch diskutiert. Sollte ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, wird das Gesetz vermutlich nicht wie geplant am 01.01.2020 in Kraft treten können.
Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, was gerade in mir vorgeht. Neben Verzweiflung habe ich den Eindruck, dass man mir gerade den Boden unter den Füssen weggezogen hätte.
Ich würde daher gerne von Ihnen wissen, ob Sie die Einschätzung von Herrn Hauptmann teilen?
Welche Möglichkeit sehen Sie, dass Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen?
Was würde passieren, wenn der Bundesrat nach Einbeziehung des Vermittlungsausschusses noch immer das Vorhaben ablehnt?
Wie kann eine Gegenfinanzierung aussehen bzw. wie hoch stehen die Chancen, dass sich hier der Bund bewegt?
In wenigen Tagen werden SPD/ CDU / CSU auch Halbzeitbilanz ziehen. Wollen die Länder nicht dazu beitragen, dass die GroKo den Koalitionsvertrag erfolgreich abarbeitet?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Sachs
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich eine Entlastung bei der Heranziehung zum Elternunterhalt wünschen. Dennoch möchte ich Ihnen empfehlen, zunächst das parlamentarische Verfahren im Bundestag abzuwarten.
Ich wie auch Hr. Hauptmann können dessen Ausgang nicht vorhersagen. Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wird noch einmal die verschiedenen Argumente, auch die der Kommunen, beleuchten. Sie können den Anhörungstermin auf der Seite des Ausschusses erfahren ( https://www.bundestag.de/arbeit ) und die Stellungnahmen der Sachverständigen dort lesen.
Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass es am Ende eine Einigung geben wird, da der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke