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Frage von Bernhard L. •

Frage an Matthias Bartke von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung

Angehörigen- Entlastungsgesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

vorweg möchte ich mich für Ihre Mühe zu diesem Thema und Ihrem vorbildlichem Antwortverhalten bedanken. Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen halten es nicht für nötig hier zu antworten. Auch andere Versuche der Kontaktaufnahme werden ignoriert.

Leider nehme ich bei fast allen, auch bei Ihnen, die sich hier zu diesem Thema äußern, eine gewisse Passivität wahr. Das heißt, es wird über den Sachstand informiert, oft wird auch eine positive Haltung zu unserem Thema deutlich, aber aktiv tätig wird kaum jemand. So ist sehr viel (zu viel!) Zeit ins Land gegangen, bis es endlich zu einem Kabinettsbeschluss kam. In dem Zeitraum sind allerdings dutzende Gesetze verabschiedet worden, die nicht explizit im Koalitionsvertrag verankert waren. Druck von Abgeordneten war für mich nicht erkennbar. Sie wissen es vielleicht sogar besser als ich, dass der Zeitfaktor wesentlich ist. Jetzt kommen, neben den parlamentarischen Hürden, auch noch viele negative Faktoren hinzu, die das Gesetz noch zum Scheitern bringen könnten. Erwähnen möchte ich hier nur, die Konjunkturschwäche, die nächste Steuerschätzung und das mögliche Ende der Koalition.

Nun komme ich aber zu meiner Frage: Sie wissen, dass das Gesetz ein "Zustimmungsgesetz" im Bundesrat ist. Wie verhalten Sie sich, wenn es im Bundesrat aus Finanzierungsgründen abgelehnt wird und es auch im Vermittlungsausschuss keine Einigung gibt? Nehmen Sie das dann einfach hin, oder nehmen Sie beispielsweise Einfluss auf Ihrem Parteifreund Scholz, doch noch, zumindest einen Teil der Finanzierung, zu übernehmen? Werden Sie für dieses Gesetz kämpfen? Bisher wurden viele Gesetze verabschiedet, die jährlich ein vielfaches dieses Gesetzes kosten! Soll nun dieses Gesetz an der Finanzierung scheitern?

Ich möchte hier erwähnen, dass wir keine sozialen Wohltaten wollen, wir wollen nur, dass uns, nach Steuern und Sozialabgaben, nicht noch zusätzlich genommen wird!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage und das kleine Lob für mein Antwortverhalten.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz schaffen wir eine weitere spürbare Verbesserung in der Sozialhilfe und setzen eine Forderung der SPD aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Damit nehmen wir Eltern jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen und beenden gleichzeitig eine jahrelange Ungleichbehandlung, indem wir die Regelung für die gesamte Sozialhilfe einheitlich gestalten. Wir setzen ein Signal, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und insofern eine solidarische Entlastung erfolgt. Das ist längst überfällig.

Das Scheitern des Gesetzes aufgrund der Finanzierung ist unwahrscheinlich. Für die Kosten müssen zwar zunächst die Kommunen aufkommen, die für die Sozialhilfe zuständig sind. Beziffert werden die Kosten auf 300 Millionen Euro jährlich. Dem stehen aber derzeit nicht bezifferbare Einkommensteuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden gegenüberständen, weil durch die neue Regelung weniger Angehörige steuerliche Vorteile in ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Ich kann Ihnen versichern, dass es wie bei jedem Gesetz die notwendigen rechtlichen und finanziellen Prüfungen gegeben hat, bevor das Kabinett den Entwurf zum Angehörigenentlastungsgesetz verabschiedet hat. Im Herbst werden wir den Entwurf im Parlament intensiv beraten. Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass das Angehörigenentlastungsgesetz zum 1.1.2020 gilt.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke