Frage an Matthias Bartke von Breuer M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Bartke,
im Zusammenhang mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz möchte ich gerne in Erfahrung bringen, in welchem Zeitraum man mit einer gesetzlichen Vereinbarung rechnen darf.
Ich selbst bin gerade Mutter geworden und habe bereits mit 26 Jahren, mitten in meiner Ausbildung, die Rechtswahrungsanzeige erhalten. Ein Sachverhalt der mich enorm belastet, da keinerlei finanzielle Planung möglich ist, was vorallem daran liegt das die Sozialämter keine einheitliche Vorgehensweise für die Berechnung des bereinigten Einkommens vorlegen.
Kann ich mir einen neuen PKW leisten? Wird die höhere Miete für die neue Wohnung anerkannt?
Auch Rücklagen in der Höhe von 5Prozent des Bruttoeinkommens sind für eine junge Mutter, nach der Ausbildung, nicht regelmäßig anlegbar, da es in solchen Lebensphasen immer wieder zu ungeplanten Ausgaben kommt.
Eine Heirat mit dem Kindsvater lehne ich ab, da er sonst ebenfalls zum Unterhaltsleistungen herangezogen wird.
Der Elternunterhalt stellt eine große finanzielle und psychische Belastung dar, gerade junge Menschen die sich zum Zeitpunkt der Rechtswahrungsanzeige noch in der Ausbildung befanden, unterliegen einer enormen Ungleichbehandlung und sind in ihrer familiären Planung finanziell eingestrengt.
Zu meiner Mutter habe ich seit Jahren keinen Kontakt, meine Tochter und meinen Lebensgefährten hat sie nie kennengelernt, sie ist ihr ganzes Leben nicht arbeiten gegangen und nun muss ich mit meiner kleinen Familie für ihre Fehler, vlt über Jahrzehnte aufkommen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Breuer
Sehr geehrte Frau Breuer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Elternunterhalt und Ihre persönlichen Schilderungen. Mir und der SPD-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir Bürgerinnen und Bürger mit dem Angehörigenentlastungsgesetz die dringend benötigte finanzielle Entlastung bei der Heranziehung zum Pflegeunterhalt ihrer Eltern ermöglichen.
Der aktuelle Stand ist folgender: Am 14.08.2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Im Herbst diskutieren wir ihn dann im parlamentarischen Verfahren. Das Angehörigenentlastungsgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke