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Frage von Paul L. •

Frage an Matthias Bartke von Paul L. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Dr. Bartke,

im Zusammenhang mit den Stellungnahmen für das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz soll es eine sehr kritische Stellungnahme des Deutschen Landkreistag zur Einführung der 100.000 Euro Grenze gegenüber dem BMAS gegeben haben.
Die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt stellt eine unerträgliche Belastung (finanziell wie auch extrem psychisch) dar. So wie man hört, wurde das in der Stellungnahme des DLT gar nicht einbezogen und die Belastungen, Leistungen und Anstrengungen der Angehörigen werden schlicht nicht wahrgenommen bzw. gewürdigt.

Leider ist es dem "normalen Bürger" nicht möglich, diese Stellungnahme einzusehen, noch erhält man diese vom DLT, während andere Verbände Ihre Stellungnahmen veröffentlicht haben.

Warum wird das Ganze nicht transparent gestaltet und sämtliche Stellungnahmen durch das BMAS veröffentlicht?
Können Sie abschätzen, welchen Einfluss diese Stellungnahme auf das Gesetzesvorhaben gerade mit Hinblick der nötigen Zustimmung der Länder haben wird?
Hier geht es ja auch noch vor allem um das "liebe Geld". Sehen Sie einen Weg zur Finanzierung des Gesetzes?

Ich bin verzweifelt und wirklich tief besorgt, dass dieses Martyrium kein Ende findet!
Sehen Sie und auch die SPD nicht auch die Möglichkeit, dass durch Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 neben einer wirtschaftliche Entlastung, auch endlich eine Versöhnung zwischen dem Sozialstaat und der betroffenen Angehörigen erfolgen kann?

Wie ist innerhalb der SPD Fraktion im Bund und bei den Ländern die Stimmung zur Umsetzung des Gesetzes?

Bitte setzen Sie sich weiterhin für uns betroffenen ein, damit dieser kaum auszuhaltende Zustand endlich dazu führt, mal wieder die Sonne am Himmel sehen zu können.

Ich bedanke mich sehr bei Ihnen, dass Sie sich für jede Zuschrift die Zeit nehmen und diese auch beantworten und wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.

Mit freundlichen Grüßen
P. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr darin zum Ausdruck kommende Interesse am Gesetzesprozess zu unserem Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben auf seiner Internetseite. Ich kann mir vorstellen, dass die Stellungnahmen gesammelt mit der Freischaltung des Regierungsentwurfes nach der Kabinettsbefassung veröffentlicht werden. Es ist für den demokratischen Prozess wichtig, dass Verbände oder der Städte- oder Landkreistag bei wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen können. Wenn der Deutsche Landkreistag im parlamentarischen Verfahren für die Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales als Sachverständiger eingeladen wird, werden wir auf der Homepage des Deutschen Bundestages ebenfalls seine Stellungnahme veröffentlichen. Die Argumente werden bei den jeweiligen Verfahren in Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag diskutiert und zu einem guten Kompromiss geführt.

Wie ich schon öfter an dieser Stelle betont habe, bin ich sehr zuversichtlich, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1.1.2020 gelten wird. Die Befassung im Bundeskabinett ist für die kommenden Wochen geplant. Im Bundestag werden wir uns nach der Sommerpause damit beschäftigen. Mir und der SPD-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir Bürgerinnen und Bürger mit diesem Gesetz die dringend benötigte finanzielle Entlastung bei der Heranziehung zum Pflegeunterhalt ihrer Eltern ermöglichen.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke