Frage an Matthias Bartke von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
mit Freude habe ich die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum geplanten "Angehörigen-Entlastungsgesetz" zur Kenntnis genommen. Sie hatten ja schon vor Monaten dieses Vorhaben bestätigt.
Nun beschäftigt mich die Frage, welche Chancen sehen Sie, das Gesetz wirklich zum 1.1.2020 in Kraft treten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
F. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem geplanten Angehörigenentlastungsgesetz wird auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen. Die 100.000 Euro-Grenze soll in der gesamten Sozial- und Eingliederungshilfe gelten; in der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen.
Am 12.06.2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun den Referentenentwurf veröffentlicht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das Gesetz bald im parlamentarischen Verfahren beraten werden und das Gesetz zum 1.1.2020 in Kraft tritt.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke