Frage an Matthias Bartke von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung
Betr.: Elternunterhalt
sehr geehrter Herr Bartke,
meine Anfrage bezieht sich auf die "100000 Euro Grenze" im Koalitionsvertrag. Nach langem Stillstand scheint sich anscheinend etwas zu bewegen. Mittlerweile gibt es hier Unterstützer aus fast allen Parteien. Wenn ich es richtig gelesen habe, gehören Sie auch dazu.
Meine Mitstreiter und ich, haben, nachdem wir zu den SPD Aktivitäten zur Pflege recherchiert haben, nun eine große neue Befürchtung: Es gibt jetzt Beschlüsse, dass diese Koalitionsvereinbarung so aufgebläht wird, dass es zu unzumutbaren Verzögerungen kommt, bis hin, dass gar nichts mehr von dem Vereinbarten beschlossen wird. So muss es ganz sicher Folgen haben, wenn Sozialdemokraten den Eigenanteil verändern wollen. An sich ja nichts schlechtes, aber das wird zu langwierigen Verhandlungen und dann vielleicht zu gar keinem Ergebnis führen. Die "100000 Euro Grenze" gesetzlich zu regeln, wird dann vermutlich gar nicht mehr angegangen.
Wir rechen fest damit, wie mehrfach von Politikern ausgeführt, dass Ende 2019 dieser Teil der Koalitionsvereinbarung erfüllt ist!
Frage: Können Sie unsere Befürchtungen nach bestem Wissen und Gewissen entkräften?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lokoschat
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elternunterhalt in der Pflege. Ich kann Ihre Befürchtungen auf jeden Fall entkräften.
Die Diskussion über die Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege führen wir unabhängig vom geplanten Angehörigenentlastungsgesetz.
Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz entlasten wir unterhaltspflichtige Angehörige von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Eltern und Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen für die Kosten mit herangezogen.
Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000 Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern und Kinder zurückgegriffen wird, wird in der Hilfe zur Pflege und der gesamten Sozialhilfe nachvollzogen.
Ich gehe fest davon aus, das Bundesminister Hubertus Heil den Gesetzentwurf zeitnah vorlegen wird. In der Vorhabenplanung des Ministeriums ist die Umsetzung dieses Punktes aus dem Koalitionsvertrag weiterhin für 2019 geplant.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke