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Matthias Bartke
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Frage von Doris S. •

Frage an Matthias Bartke von Doris S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
auch ich warte dringend auf die vereinbarte Änderung des Jahreseinkommen beim Elternunterhalt.
Seit ca. 1 Jahr versuche ich der Unterhaltsheranziehungsstelle meine finanziellen Verhältnisse und Verpflichtungen zu erklären und nachzuweisen - ich empfinde dieses als entwürdigend und unerträglich .
Gleichzeitig stelle ich fest, dass an meinem Wohnort der Vortrag eines Fachanwaltes angeboten wird mit dem Thema „Wie schütze ich mein Vermögen vor späteren Pflegeheimkosten? - Elternunterhalt und vorweggenomme Erbfolge - „
Während die einen sich mit solchen „Luxusproblemen“ plagen, darf ich versuchen, meinen Lebensstandard dem Sozialamt bis in alle Einzelheiten zu erläutern. Dabei ist mein Jahreseinkommen nach 46 Jahren Berufstätigkeit mit 36000,- € - weit entfernt von den beabsichtigten 100000,- €.
Ist das Gerechtigkeit und trägt zum sozialen Frieden bei?

Bitte teilen Sie mir mit, wann endlich mit einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage gerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
D. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre persönliche Schilderung. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten und die Politik drängen, die Gesetzeslage endlich zu ändern.

Ich kann Ihnen heute leider nur das Gleiche sagen, was ich Ihnen bereits am 3. Februar schrieb: Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.
Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mir liegen keine weiteren Informationen vor, wann wir uns im Parlament mit der Änderung der Unterhaltsregeln beschäftigen werden.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass mir die Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern ein wichtiges Thema ist.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke