Frage an Matthias Bartke von Andreas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke
Mit Interesse verfolge ich die Entwicklung rund um den Elternunterhalt. Meine Frau und mich hat es daher sehr gefreut, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, Schwiegerkinder und Kinder pflegebedürftiger Eltern bis zu einer Grenze von 100.000 Euro nicht zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen. Nun wurde ich aber darauf aufmerksam, dass hierbei immer nur von "Pflege" gesprochen wird. Meine Schwiegermutter bezieht aber Leistungen der "Eingliederungshilfe". Ein Ende dieser Leistungsbedürftigkeit ist vorerst auch nicht absehbar.
Verstehe ich den Koalitionsvertrag nun richtig, dass sich für uns doch nichts ändert?
Wenn ja, weshalb werden die Kinder von "Eingliederungshilfs"-Eltern unterhaltsrechlich anders behandelt als Kinder von pflegebedürftigen Eltern oder grundsicherungsempfangenden Eltern? Bezahlen wir nicht genauso über die Sozialversicherung für alle anderen mit?
Herzlichen Dank und Viele Grüße
A. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat steht im Koalitionsvertrag erst einmal nur der Satz: "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."
So wie dies formuliert ist, klingt das nach Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Wünschenswert wäre aber, wenn sich die Entlastung der Kinder bei der Unterhaltspflicht auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht.
Leider liegen mir hierzu noch keine Informationen vor. Daher kann ich Ihre Frage nicht abschließend beantworten.
Entscheidend wird sein, was wir im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen haben werden.
Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern sind noch vor dem Sommer 2019 im Bundeskabinett geplant. Danach werden wir uns im Parlament mit dem Entwurf der Bundesregierung befassen. Hier besteht die Möglichkeit für uns als Abgeordnete, auf die besondere Problematik in der Eingliederungshilfe zu reagieren, wenn es im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht enthalten sein sollte.
Sehr geehrter Herr S., eine Ungleichbehandlung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und Kindern, die für Eltern in der Eingliederungshilfe unterhaltspflichtig sind, ist nicht in meinem Sinne. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren für eine Gleichbehandlung einsetzen.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke