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Matthias Bartke
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Frage von Bernd H. •

Frage an Matthias Bartke von Bernd H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

in der Diskussionsrunde bei "Phönix" haben sie den aktuellen Rentenvorschlag Ihrer Partei verteidigt. Die Argumente der Gegenseite hinsichtlich der Belastung der jüngeren Arbeitnehmer sowie der fehlenden Prüfung auf Bedürftigkeit hätten Sie mit dem Veweis, dass diese Aspekte bei anderen Ausgabeposten auch nicht hinterfragt werden, leicht entkräften können. Auch dass viele Leistungsträger aufgrund der zu erwartenden geringen Rente das Land verlassen ist falsch; hier sind die Gründe in der hohen Abgaben- und Kostenbelastung zu sehen. Auch die Familienplanung dürfte in dieser Lebensphase zumeist im Vordergrund stehen, wobei die Perspektive seine Kinder in öffentliche Schulen schicken zu müssen, deren Hauptaufgabe häufig in der Beseitung von Defiziten statt in der Vermittlung zukunftsfähiger Bildung besteht, auch nicht von Euphorie geprägt sein dürfte. Mit Ihrem Rentenvorschlag wollen Sie denjenigen Respekt zollen die 35 Jahre gearbeitet haben. Meine Fragen lauten:
- welchen Respekt wollen Sie Menschen entgegenbringen die weniger Jahre gearbeitet haben und das soziale Netz, im Gegensatz zu vielen anderen, nicht als Lebensziel betrachtet haben und in puncto staatlicher Zahlungen dennoch auf dem gleichen Niveau landen,
- durch welche Maßnahmen wollen Sie weitere die Abwanderung von Leistungsträgern verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

B. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Rückmeldung zur Diskussionsrunde bei Phönix.

In der Tat ist die im Koalitionsvertrag festgehaltene Mindestzeit von 35 Jahren Einzahlung erst einmal eine scharfe Grenze. Diejenigen, die wie Sie schreiben, 34 Jahre eingezahlt haben, sind bei einer niedrigen Rente weiterhin auf Aufstockung durch die Grundsicherung angewiesen.
Wenn man Grenzen zieht, werden Einzelfälle immer ungerecht erscheinen. Dabei muss man aber auch sehen, dass zwischen dem Eintritt ins Berufsleben und der Altersrente im Durchschnitt mehr als 45 Jahre liegen, so dass auch – sogar längere – Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie nicht zum Verlust des Anspruchs auf Grundrente führen. Außerdem werden auf die 35 Jahre Grundrentenzeiten auch Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sowie Zeiten der Pflege (ohne tatsächlichen Beitrag) angerechnet.

In meiner ersten Antwort in der Phoenix-Runde habe ich deutlich gemacht, dass über eine starre 35-Jahres-Grenze im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu reden sein wird. Ein Aufbohren der Grenze nach unten, würde allerdings den klaren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen und es würde auch deutlich mehr Geld kosten als ursprünglich veranschlagt.

Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Abwanderung von Leistungsträgern. Nun stellt sich natürlich die Frage, wen man als Leistungsträger bezeichnet. Menschen, die - wie etwa Krankenpfleger - für wenig Geld harte Arbeit verrichten, sind ganz sicher Leistungsträger. Für sie ist die geplante Grundrente ein wichtiger Baustein zur Anerkennung ihrer Lebensleistung. Unser Sozialstaat beruht auf dem Solidarprinzip. Ich bin der Überzeugung: Starke Schultern können mehr tragen als schwache Schultern. Top-Verdiener erhalten für ihre eingezahlten Beiträge im Vergleich zu anderen auch eine höhere Rente.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke