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Matthias Bartke
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Frage von Valerio G. •

Frage an Matthias Bartke von Valerio G. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Matthias Bartke, können Sie - als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit uns Soziales sagen, wann es zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Passus zum Thema Elternunterhalt " „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ kommt? Elternunterhalt kostet mehr administrativen Aufwand als er einbringt. Zudem ist er sozial ungerecht. Trifft er doch ausschließlich die Generation, die es geschafft hat sozial aufzusteigen. Kinder besser gestellter Eltern haben meist das Glück, dass sich ihre Eltern die Pflege selber leisten können.

Beste Grüße
V.G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Giorgi,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten.

Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke