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Frage von Bettina W. •

Frage an Matthias Bartke von Bettina W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Doktor Bartke,

meine Frage: wie weit ist die Regierungskoalition mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages bezüglich der Einführung der Einkommensgrenze 100000€/Jahr bei der Forderung des Elternunterhalts?
Vor allem auch die Schwiegerkindhaftung finde ich enorm und sehr belastend in der Familie. Wie kann es sein das die leibliche Tochter bei geringen Einkommen nicht dafür aufkommen muss, aber ich als Schwiegerkind schon?!
Wann findet die Umsetzung statt?

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
B.W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten.

Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke