Frage an Matthias Bartke von Doris S. bezüglich Soziale Sicherung
Seit 1 Jahr lebt meine 94-jährige Mutter in einem Altenheim, nachdem ich ihr bis dahin durch tägliche Unterstützung ein Leben in ihrer eigenen Wohnung ermöglichen konnte.
Das Thema Elternunterhalt begleitet mich seitdem.
ErsparniDass meine Mutter als Witwe nach einem langen und fleißigen Arbeitsleben ihres Ehemannes sowie eigener Berufstätigkeit die Heimkosten nicht finanzieren kann, ist nicht ihr Verschulden. Ebenso wenig, dass das Einkommen meines Vaters als Facharbeiter nicht reichte, um damit während seines Arbeitslebens Ersparnisse zu schaffen.
Dass nun ich nach 46 Jahren durchgehender Berufstätigkeit, in der ich 2 Kinder erzogen und deren Ausbildung und Studium mit finanziert habe, eine auskömmliche Pension bekomme, freut mich und sollte das Ziel jeder Frau sein.sse konnte auch ich jedoch - wie meine Eltern - nicht erwerben. Hauptgrund ist die Tatsache, dass meine alleinerziehende Tochter (nach Studium und Berufstätigkeit) in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt und von mir finanziell unterstützt wird. So konnte sie zum Beispiel auch in Berlin nur eine Wohnung mieten, nachdem ich den Mietvertrag mit unterschrieben habe.
Der von mir geforderte Unterhaltsbetrag ist aufgrund der Tatsache, dass die Pension meines Ehemannes bei der Berechnung des Elternunterhaltes hinzugerechnet wird, so hoch, dass ich mich nun zwischen Zahlungen an meine Tochter und Enkel- oder an das Sozialamt - entscheiden müsste. Dieses ist unerträglich und mir
fehlt jegliches Verständnis und Rechtsempfinden (trotz meiner Berufstätigkeit als Rechtspflegerin). Ich fühle mich durch das gesamte Verfahren und die gesetzlichen Bestimmungen gedemütigt wie noch nie in meinem Leben zuvor.
Unvorstellbar, wenn meine Mutter dieses alles auch nur ahnen würde!
Gleichzeitig musste ich erkennen, dass durch den Elternunterhalt in der Regel nur eine bestimmte Gesellschaftsschicht betroffen ist: die, deren Eltern kein Vermögen erwerben konnten und deren eigenes Einkommen eher gering ist. Sozial????
Sehr geehrte Frau Stenke-Rudloff,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Schilderungen. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten. In der Tat betrifft es ja vor allem die Kinder derjenigen Eltern, die kein Vermögen erwerben konnten.
Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.
Ich hoffe, die Gesetzesänderung wird Ihre Situation etwas entlasten.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke