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Matthias Bartke
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Frage von Alina H. •

Frage an Matthias Bartke von Alina H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bartke,

ich bin Mitte 30, habe mir mein Leben mit Studium und harter Arbeit aufgebaut. Nun bin ich vom Thema Elternunterhalt stark betroffen. Meine Mutter bekam viel zu früh Alzheimer. Mein Vater lebt seit vielen Jahren nicht mehr. Ich hatte die Wahl, mein Beruf aufzugeben, alles zu verlernen und je nachdem wie viele Jahre meine Mutter noch lebt, nie wieder einen Einstieg in meinem Beruf gefunden. Das alles, wenn ich eine Alzheimerkranke Person pflegen müsste. 24 Stunden Betreuung! Stattdessen habe ich Sie in Heim gegeben in meiner Wohnnähe. Da wird sie liebevoll betreut. Jetzt sind 3 Jahre um. Das Vermögen aufgebraucht. Ich muss jetzt zahlen . In den 3 Jahren sind die insgesamten Heimkosten explodiert. 800 Euro mehr pro Monat, fast 4000 Euro. In den nächsten 3 Jahren mag ich mir gar nicht vorstellen!
Da ich dummerweise verheiratet bin, sehe ich für das Sozialamt reich aus. Mein Mann darf mit bezahlen. Verdeckte Schwiegerkindhaftung.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Einkommensgrenze bei 100000 Euro im Jahr liegen darf, bevor ein Kind zum Unterhalt herangezogen wird. Wann findet die Umsetzung statt?
Es ist ein Wahlversprechen . Dafür habe ich als Bürger gewählt.

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

A.H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hentschel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Elternunterhalt. Ich kann mir vorstellen, dass die gegenwärtige Regelung zur Unterhaltspflicht der Kinder für Ihre Familie sehr belastend ist.

Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke