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Matthias Bartke
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Frage von Gerda S. •

Frage an Matthias Bartke von Gerda S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

wie weit ist die Regierungskoalition mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages bezüglich der Einführung der 100000€ Grenze bei der Forderung des Elternunterhaltregresses?
Ich bin die Mutter eines EU-Zahlers und finde es fürchterlich, das mein Sohn und seine Familie von den Sozialbehörden gegängelt werden um den Elternunterhalt einzutreiben. Auch die aktuelle Schwiegerkindmithaftung führt zu erheblichen Spannungen in seiner Familie.

Mit freundlichen Grüßen,
G. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Serowski,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre persönliche Schilderung. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten.

Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist noch vor dem Sommer 2019 geplant.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke