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Frage von Artur F. •

Frage an Matthias Bartke von Artur F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
auch wenn es etwas verschrurbelt formuliert ist: als engagierter Verfechter für Wildtiere in unserer Stadt bitte ich Sie als meinen Vertreter im Bundestag um Ihre Position angesichts der inzwischen deutlichen Mehrheit gegen allgemein verkäufliches Feuerwerk und wie Sie zu einer möglichen Änderung der zugrunde liegenden ersten Sprengstoffverordnung stehen.

Zum Nachschlagen die beiden betreffenden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?

Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?

Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und den Wünschen für einen gelingenden Start 2019 verbleibt A. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Feuerwerksverbot. Ich teile Ihre kritische Einschätzung zur Silvesterknallerei. Zu Silvester werden durch Feuerwerke 4.500 Tonnen Feinstaub deutschlandweit in die Luft geblasen. In einer Nacht wird also die Feinstaubmenge von zwei Monaten im gesamten deutschen Straßenverkehr erreicht. Nach dem 1. Januar bleiben Straßen und Parks mehrere Tage vermüllt. Feuerwerke sind außerdem ein großer Schock für Tiere und können unter Umständen eine tödliche Gefahr darstellen. Gefährlich sind sie auch für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene. In Hamburg hat Ende Dezember ein 14-Jähriger drei Finger verloren. Das ist leider keine Einzelmeldung.

Das Silvesterfeuerwerk ist allerdings auch eine lang bewährte Tradition. Ich kann nachvollziehen, warum Kritiker des Feuerwerksverbots hier eine Bevormundung sehen. Ich fände es dennoch erwägenswert, am Silvesterabend mehrere öffentliche Großfeuerwerke abzubrennen und private Feuerwerke generell möglichst zu beschränken. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre drei Fragen wie folgt:

1. Das dreitägige Überlassungsfenster bewerte ich positiv. Eine Verlängerung fände ich falsch, eine Verkürzung auf einen Tag würde ein Gedrängel im Einzelhandel bewirken.
2. Die im § 23 Abs. 2 benannte Ausnahme könnte nach meiner Einschätzung verschärft werden.
3. Der von Ihnen skizzieren Neuregelung stehe ich positiv gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke