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Matthias Bartke
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Frage von Stefan T. •

Frage an Matthias Bartke von Stefan T. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Dr. Bartke,

mit Entsetzen musste ich feststellen, dass auch Sie der Verlängerung der Erlaubnis der betäubungslosen Ferkelkastration zugestimmt haben. Mich interessieren in diesem Zusammenhang zwei Fragen:
Auf Basis welcher ethischer Werte und Überzeugungen halten Sie die Ersparnis von wenigsten Euro pro Tier für ein höheres Gut als die Schmerzfreiheit eines empfindungsfähigen Lebewesens?
Und für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass in der Landwirtschaft in den kommenden zwei Jahren gelingt, was in den letzten fünf Jahren nicht gelang?

Besten Dank und viele Grüße
S. T.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Problematik der Ferkelkastration. Manchmal ist man als Abgeordneter zwischen Skylla und Charybdis. So war es auch hier. Daher will ich, bevor ich Ihnen berichte, warum ich für Verlängerung der Übergangsfrist gestimmt habe, Ihnen kurz die Historie erläutern:

2013 wurde in einer Änderung des Tierschutzgesetz die betäubungslose Kastration verboten und gleichzeitig eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2018 geschaffen. Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat seitdem allerdings nichts unternommen, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen. Die gesamte SPD-Fraktion war zutiefst empört über dieses dreiste Verhalten des Landwirtschaftsministeriums. Den Rücktritt des Landwirtschaftsministers konnten wir leider nicht mehr fordern, weil er schon nicht mehr im Amt ist.

Wir standen nun aber im Oktober dieses Jahres vor der Entscheidung: Entweder gefährden wir durch das Auslaufen der Übergangsfristen vor allem kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz. Denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz nicht entsprechen. Und sie wären über Hunderte von Kilometern transportiert worden. Oder wir stimmen einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchtenden in Deutschland sichert und holen bei den Verhandlungen wichtige Punkte für den Tierschutz heraus. Wir legen rechtssicher fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Wir haben uns für letztere Möglichkeit entschieden. Dabei haben wir dem Ministerium folgende Auflagen mit auf den Weg gegeben. Ich bin mir sicher, dass es dadurch in den nächsten zwei Jahren gelingt, die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration zu beenden:

* Das Landwirtschaftsministerium wird mit einer zum 30. Mai 2019 vorzulegenden Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet, nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter herbeigeführt hat.

* Der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) muss zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung stehen.

* Es wurde verpflichtet, eine Informationskampagne durchzuführen, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen.

* Ferkelzüchter erhalten Unterstützung bei der Einführung der neuen Betäubungsmethode.

* Wir legen eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte auf, um vor allem kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen.

Damit enthält der Gesetzentwurf detaillierte und verbindliche Vorgaben an das Ministerium und wir stellen sicher, dass es uns nicht erneut zum Narren hält.

Sehr geehrter Herr T., die genannten Gründe haben mich dazu gebracht, für die letztmalige Verlängerung zu stimmen. Leicht gefallen ist es mir nicht.

Freundliche Grüße,
Ihr Matthias Bartke