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Matthias Bartke
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Frage von Elke B. •

Frage an Matthias Bartke von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freudlichen Grüßen
E. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind mir Fragen einer gerechten Rente sehr wichtig. Niemand, der sein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter in Armut leben müssen.

Sie sprechen davon, dass viele Rentner in die Grundsicherung getrieben werden. Durch eine Rentenerhöhung sorgen wir erst einmal dafür, dass alle Rentner und Rentnerinnen besser gestellt werden, auch wenn 3 % in absoluten Eurobeträgen natürlich unterschiedlich viel sind. Leider sind in unserem reichen Land knapp 1,08 Millionen Senioren und Seniorinnen auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen.

Sie fragen in Ihrer Mail nach einer finanziellen Untergrenze und sagen, dass es Möglichkeiten gibt, soziale Gerechtigkeit mit Gesetzesänderungen zu schaffen. Genau davon bin ich als Abgeordneter überzeugt. Für 2019 haben wir uns mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU geeinigt, eine Grundrente einzuführen. Eine langjährige SPD-Forderung wird damit endlich erfüllt!

Wir werden die Grundrente einführen für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass diese Grundrente 10% oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegen soll. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Das Gesetz wird im Laufe des nächsten Jahres im Bundestag beraten und beschlossen.

Weitere Vorhaben von uns sind die Verbesserung des sozialen Schutzes von Selbstständigen. Wir wollen sie in den Schutz der Rentenversicherung einbeziehen. Wir prüfen zudem, wie wir einen Ausgleich für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess erreichen können. Wir werden aber auch weiter dafür arbeiten, auch über das Jahr 2025 hinaus stabile Renten zu garantieren.

Freundliche Grüße,
Dr. Matthias Bartke