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Frage von Richard R. •

Frage an Matthias Bartke von Richard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

in den Medien war in den letzten Tagen sehr viel über "Sozialbetrug" zu lesen.
Insbesondere viel eine Sendung in NTV auf, in der ein Führer eines Araberclans in Berlin zu Wort und Bild kam.
Dieser Herr sagte vor laufender Kamera, wie der Betrug von Sozialhilfe und Harzt4 funktioniert. Das Interview hat in seinem Audi A8 stattgefunden. Er beziehe Sozialhilfe und sei der Boss der Fam. ... (Araberclan). Das Fahrzeug sei nicht auf ihn zugelassen, sondern auf eine andere Person. Nur so kann er weiter Sozialhilfe kassieren.
Was sagen hierzu unsere alleinerziehende Mütter die jeden Tag der Arbeiten nachgehen oder unsere Rentner die, nach 40 Arbeitsjahren, um die Rente aufzubessern Flaschen sammeln müssen.
Hierzu noch ein Mitteilung von BM Heil:
"Inzwischen hat sich auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geäußert. Sozialbetrug sei nicht hinnehmbar. "Jeder, der den Staat betrügt, muss zur Rechenschaft gezogen werden - das gilt für steuerhinterziehende Millionäre genauso wie für Menschen, die sich Sozialleistungen ergaunern", sagte Heil gegenüber derwesten.de und weiter: "Beides ist kein Kavaliersdelikt, es führt zu gesellschaftlichem Unfrieden. Das ist nicht in Ordnung und gefährdet den Zusammenhalt in unserem Land".
Fragen:
Wie tut die Regierung um diese kriminellen Betrügereien abzustellen?
Warum gibt es keine Abfragen über das KBA um solche Betrügereien aufzudecken?
Wie hoch ist der Anteil an Sozialhilfeempfänger aufgeteilt im Verhältnis in Deutsche, Türkische und andere Empfänger in der BRD?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihren Fragen.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass wir die wirtschaftliche Sicherheit der Bürger gewährleisten und soziale Gegensätze innerhalb der Gesellschaft ausgleichen wollen. Ziel der Sozialleistungen ist es, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Unser Bundesminister Heil hat daher Recht: Wer sich auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern will, begeht kein Kavaliersdelikt. Das ist eine ernst zu nehmende Straftat, die verfolgt werden muss. Und das gilt unabhängig von einem etwaigen Migrationshintergrund.

Verschiedene Medienberichte erwecken den Eindruck, dass die Verdachtsfälle für Sozialleistungsbetrug dramatisch gestiegen sind. Das stimmt aber nicht. Die Zahl z.B. der Verdachtsfälle auf Sozialbetrug unter Hartz-IV-Beziehern ist im Jahr 2017 zurückgegangen. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren es mit 148.524 Fällen um 0,8 Prozent weniger als im Jahr davor. Auch sind die Aktivitäten kriminellen Banden im Bereich des Sozialleistungsbetrugs eher ein Randphänomen, dass die BA seit einigen Jahren beobachtet. Eine Zunahme wurde trotzdem nicht registriert. Schwerwiegende Fälle wie der Fall, den sie geschildert haben, kommen in der Praxis eher selten vor. Trotzdem sind sie in der Lage, das Vertrauen in den Sozialstaat zu untergraben.

Unser System zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist effektiv. Behörden können bei den mutmaßlichen Arbeitgebern Einsicht in die Geschäftsunterlagen einnehmen. Jobcenter und Arbeitsagenturen können außerdem unter Voraussetzungen Kontenabfragen durchführen. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung findet eine Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Zollbehörden statt. Auf die Grundsicherungsleistung sind bestimmte Leistungen anzurechnen. Aus diesem Grund findet quartalsweise ein automatischer Datenabgleich zwischen den Leistungsträgern und der Datei der Rentenversicherungsträger statt. Zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist auch der Einsatz von Mitarbeitern in einem Außen- oder Ermittlungsdienst vorgesehen. Sie können vor Ort die von den Betroffenen gemachten Angaben überprüfen. Besteht konkreter und hinreichender Tatverdacht auf strafbare Handlungen, so kann auch die Polizei eingeschaltet und ein richterlicher Durchsuchungsbefehl beantragt werden.

Sehr geehrter Herr R., Sozialleistungsbetrug ist nicht hinnehmbar. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Ansprüche von EU-Ausländern in der Grundsicherung nach SGB II und XII neu geregelt. Existenzsichernde Leistungen müssen zunächst im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Bei der Bekämpfung von Kindergeldbetrug wurde der Datenabgleich zwischen Familienkasse und Ausländerzentralregister verstärkt. Auch muss man bei der Kindergeldbeantragung seit 2016 die Steueridentifikationsnummer angeben, was den Betrug erschwert.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke