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Frage von Benno S. •

Frage an Matthias Bartke von Benno S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Bartke,

bei meiner Frage geht es um Phantomstellen bzw. Stellenausschreibungen die es in Wirklichkeit nicht gibt. Unternehmen und Verbände schreiben gelegentlich Positionen aus, die sie gar nicht haben zum Nachteil der potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sich viel Energie und Zeit in die Bewerbung investieren. Unternehmen nutzen Phantomstellen als Imagepflege zum Schaden der Bewerber.
Wie kann man solchen Unternehmen und Verbänden einen Riegel vorschieben um solche Betrugsausschreibungen zu unterbinden? Solche Betrugsunternehmen sollten auf einen Index stehen (eine Art Blacklist) die für hoffnungsvolle Bewerberinnen und Bewerber zugänglich gemacht werden.
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

B. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zu Scheinausschreibungen.

Die Situation der Arbeitssuchenden ist sehr schwierig und emotional aufgeladen. Sie sind junge Karriereeinsteiger, die sich ohne Berufserfahrung in der Arbeitswelt beweisen müssen, Eltern, die für den Unterhalt ihrer Familie sorgen wollen oder ältere Menschen, die Angst vor einer Benachteiligung wegen ihres Alters haben. Ein Bewerbungsverfahren ist oft mit viel zeitlichem Aufwand verbunden. Für ein aussagekräftiges Anschreiben oder die Vorbereitung für ein Vorstellungsgespräch brauchen Bewerberinnen und Bewerber häufig einige Stunden. Nach einer negativen Rückmeldung stellen viele ihre eigenen Fähigkeiten infrage; eine neue Bewerbungsphase beginnt, die Unsicherheit steigt.

Es gibt aber vielfältige Gründe für eine Absage und eine etwaige neue Stellenausschreibung: Das Profil der Anwärterinnen und Anwärter passt nicht ganz zur Stelle, die Stellenanzeige wurde aus Versehen inseriert oder eine Person stand für die Stelle schon fest und niemand hatte ein überzeugenderes Profil. Nicht selten wird aber auch über sog. Scheinausschreibungen berichtet: Unternehmen würden Stellen ausschreiben, die von Anfang an nicht zu besetzen wären, um Marktstärke zu zeigen oder um möglichst viele Interessierte in einen Kandidatenpool aufzunehmen, bevor die Stelle geschaffen wird.

Auch wenn es oft Indizien für die eine oder andere Taktik gibt, wäre es aber in der Praxis kaum möglich, den echten Grund zu hinterfragen. Auch hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19.04.2012 entschieden, dass abgelehnte Bewerber grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Beweggründe zur Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung führten. Gibt es die ausgeschriebene Stelle nicht wirklich, kämen allenfalls zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Diese würden aber zurückgewiesen, wenn das Unternehmen beweisen könnte, dass die oder der Interessierte die Stelle auch dann nicht bekommen würde, wenn es die Stelle tatsächlich gäbe. Auch ist es nicht Aufgabe des Staats, "schwarze Listen" von Privatunternehmen mit moralisch bedenklichen Einstellungstaktiken aufzustellen.

Sehr geehrter Herr S., auf einigen Internetforen berichten oft Bewerberinnen und Bewerber über ihre Einstellungserfahrungen. Ich halte dies für eine wichtige Sache, denn Unternehmen haben ein großes Interesse an der Pflege ihres Ansehens in der Öffentlichkeit. Sollten sie Scheinstellen aus Werbungsgründen ausschreiben, könnte dies einen Boomerangeffekt für ihre Außendarstellung zur Folge haben. Zugleich informieren sich Bewerberinnen und Bewerber über die Rekrutierungstaktiken der Unternehmen und bewerben sich dort, wo es sich wirklich lohnt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke