Frage an Matthias Bartke von Werner K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bartke,
Sie kandidieren bei der anstehenden Bundestagswahl als Direktkandidat in
unserem Wahlkreis. Weite Teile unseres Wahlkreises gehören zu den von Fluglärm
am stärksten betroffenen Gebieten im Umfeld des Flughafens.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seinem vor kurzem veröffentlichten
Fluglärmbericht 2017, der Handlungsempfehlungen für eine Evaluierung des
Fluglärmschutzgesetzes gibt, einen deutlich besseren Schutz
der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert. Grundlage hierfür sind neueste Erkenntnisse
der Lärmwirkungsforschung.
Hamburger Bürger sind aufgrund der innerstädtischen Lage des Flughafens besonders exponiert. Die Forderungen des Bundesumweltamtes werden, auch ausserhalb definierter Lärmschutzzonen, weit übertroffen.
Werden Sie sich, aufgrund der o. g. Erkenntnisse einsetzen für:
-ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
-Deckelung und mittelfristige Reduzierung der Flugbewegungen
-lokale Lärmobergrenzen
-eine einklagbare Luftverkehrsgesetzgebung um ein Lärmminimierungsgebot zu verankern
Sehr geehrter Herr Kleinschmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fluglärm in Altona und den Elbvororten.
Ich habe in der nun endenden Wahlperiode mit vielen Bürgerinnen und Bürgern aus Osdorf, Lurup, Iserbrook, Flottbek, Nienstedten und Blankenese gesprochen, die über ein stark gestiegenes Lärmaufkommen über dem Westen unseres Bezirks Altona berichteten. Zuletzt habe ich im August auf einer Veranstaltung der Initiative gegen Fluglärm im Hamburger Westen (IfL) mit Betroffenen in Lurup diskutiert.
Zum Einen halte ich es für einen wichtigen Standortfaktor für unsere Stadt, dass sie über einen gut erreichbaren Flughafen verfügt. Das ist in Fuhlsbüttel der Fall. Die jahrzehntelangen Überlegungen über einen Umzug nach Kaltenkirchen sind auf Eis gelegt. Angesichts der aktuellen Lage um das Berliner Flughafenprojekt BER ist fraglich, ob gegenwärtig das gesellschaftliche Klima für ein neues Flughafenprojekt wirklich günstig ist. Dennoch halte ich langfristig eine ergebnisoffene Prüfung von alternativen Standorten wie Kaltenkirchen oder Parchim mit seiner Lage zwischen Hamburg und Berlin angesichts des zu erwartenden Wachstums der Passagierzahlen für richtig.
Zum Anderen halte ich es jedoch für geboten, dass die Auswirkungen des Flugbetriebs bestmöglich in Einklang mit den Interessen von hunderttausenden Anwohnerinnen und Anwohnern in Hamburg und Schleswig-Holstein zu bringen sind.
Daher habe ich mich im vergangenen Jahr mit der Hamburger Fluglärmschutzbeauftragten Frau Pieroh-Joußen getroffen und bei unserem Wirtschaftssenator Frank Horch für deutlich erhöhte Sanktionen gegen Verstöße des Nachtflugverbots sowie für eine Überprüfung des Flachstartverfahrens geworben. Im Frühjahr 2017 wurde eine Empfehlung für den Verzicht von Flachstarts in Hamburg in das Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsicherung aufgenommen. Seit Juni 2017 gelten erhöhte Entgelte bei Verspätungen, die weit über vergleichbaren Strafgeldern an anderen deutschen Flughäfen liegen.
Doch diese Maßnahmen zeigen leider nicht die nötige Wirkung. Mir berichteten Anwohnerinnen in den vergangenen Wochen, dass die Zahl der Flachstarts über dem Hamburger Westen weiterhin unverändert zu sein scheint. Zudem ist bei den vom Flughafen veröffentlichten Starts und Landungen nach 23 Uhr kein Rückgang, sondern ein weiterer Anstieg zu verzeichnen.
Erstens will ich mich daher als Altonaer Wahlkreisabgeordneter beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für ein Verbot von Flachstarts über dem Hamburger Westen einsetzen. Der bisherige Empfehlungscharakter erzeugt nicht das nötige Resultat.
Zweitens werde ich mich für ein striktes Nachtflugverbot ab 23 Uhr einsetzen. Wenn es sich nicht um Notfälle oder dringende Sonderflüge handelt, sollte kein Flugzeug mehr starten und keines mehr landen dürfen. Wie in Einzelfällen dieses Sommers bereits praktiziert, sollten zu spät ankommende Maschinen strikt umgeleitet werden zu Flughäfen wie Hannover oder Rostock, die eine längere Betriebserlaubnis haben. Denn ich bin überzeugt, dass immer wieder durch Verspätungen auffallende Airlines nur unter diesen Bedingungen die nötige Konsequenz in ihrer Einsatzplanung ziehen. Diese Regelung wäre im Rahmen der gegenwärtigen Betriebserlaubnis des Flughafens möglich.
Darüber hinaus plädiere ich für ein Startverbot ab 22 Uhr sowie deutlich erhöhte Entgelte für Landungen zwischen 22 und 23 Uhr, um die Nachtruhe für die betroffenen Anwohner zu verlängern.
Eine gesetzlich verordnete Reduktion der Flugbewegungen halte ich für nicht machbar und sinnvoll. Zudem ist zu beachten, dass die Zahl der Flugbewegungen in Hamburg in den vergangenen zehn Jahren relativ konstant bei rund 160.000 pro Jahr geblieben ist. Der Anstieg der Passagierzahlen ist auf größere Maschinen und ihre bessere Auslastung zurückzuführen.
Eine bessere Nachtruhe, aktiver Schallschutz durch an der Lärmreduktion orientierte Start- und Landeverfahren sowie Bahnbenutzungsregeln, durch höhere Anforderungen an neue Triebwerksgenerationen und bessere Förderung des passiven Schallschutzes ergeben einen umfassenderen Plan, der zu fairen Interessensausgleich von Anwohnern, Airlines, Passagieren und der Wirtschaft führt.
Hierzu führt der Fluglärmbericht des Umweltbundesamts 2017 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen auf, die für eine Novelle bundesgesetzlicher Regelungen zu beachten sein werden. Der Bericht des UBA geht in den Fluglärmbericht der Bundesregierung ein, welcher gegenwärtig durch das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet wird. Auf Basis dieser Berichte wird sich der Bundestag in nächsten Wahlperiode mit den gesetzlichen Regelungen zum Thema Fluglärm befassen. Im Falle meiner Wiederwahl als Wahlkreisabgeordneter für Altona und die Elbvororte werde mich in meiner Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass die Ruhe und Gesundheit der Anwohnerinnen in der bundesgesetzlichen Regelung hinreichend Beachtung finden.
Für Altona und die Elbvororte hat für mich jedoch zunächst das Verbot der Flachstarts im Hamburger Westen, die konsequente Umsetzung des Nachtflugverbots ab 23 Uhr und die deutlich Reduktion der Flugbewegungen nach 22 Uhr Priorität.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke