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Matthias Bartke
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Frage von Norbert R. •

Frage an Matthias Bartke von Norbert R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

das Motto des diesjährigen Wahlprogramms der SPD für die Bundestagswahl lautet "Gerechtigkeit".

Als die SPD im Jahre 2000 die Regierung unter Kanzler Schröder stellte, wurde das Steuersystem so reformiert, daß hohe und sehr niedrige Einkommen besonders entlastet und Facharbeiter mit mittleren Einkommen stark belastet wurden. Der Spitzensteuersatz iHv 42% greift heute bereits bei knapp 53 T EUR Jahreseinkommen. Dadurch hat sich die Zahl an betroffenen Haushalten seit 2005 fast verdoppelt. Richtigerweise hat die Industrieländerorganisation OECD auch gerügt, daß in der BRD die leistungsfeindlichsten Grenzsteuersätze wirkten.

Mit Ausnahme der Legislaturperiode von 2010 bis 2014 ist die SPD seit 2000 ständig im Bund Regierungspartei und hat die oben beschriebene kalte Progression im Steuersystem mitzuverantworten. Warum haben Sie diese Ungerechtigkeit als MdB mitgetragen?

Mit freundlichen Grüßen

N. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für ihre Frage zur Steuerpolitik.

Die letzte echte Reform des Steuersystems hatte im Jahre 2007 der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück mit der Einführung des sog. Reichensteuersatzes durchgeführt. Seit 2009 ist das Bundesfinanzministerium bekanntlich unionsgeführt - und die SPD ist leider auch nur der kleinere Koalitionspartner.

Wenn das einzige Ziel von Bundesfinanzminister Schäuble die „schwarze Null“ ist, so ist es nicht überraschend, warum es zu keiner grundsätzlichen und angemessenen Reform gekommen ist, die das Realeinkommen berücksichtigt. Es ist auch nicht überraschend, dass die Union seit Jahren kurz vor den Bundestagswahlen Steuersenkungen verspricht aber keine liefert.

Im Gegensatz dazu hat die SPD ein klares und aufkommensneutrales Konzept vorgestellt, das viele Menschen entlasten wird. Den Spitzensteuersatz wollen wir künftig bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erheben. Um dies zu finanzieren, wird der Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 Prozent angehoben, der dann ab 76.200 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles und 152.400 für Ehepaare fällig wird. Auch der Reichensteuersatz soll außerdem in Höhe von 48 Prozent zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 Euro fix erhoben werden. Außerdem wollen wir den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen bereits ab 2020 abschaffen und den Grundfreibetrag bei anhaltend guter Wirtschafts- und Haushaltslage anheben. All diese Schritte halte ich für eine gerechte steuerrechtliche Reform, die die Kaufkraft der Normalverdiener wieder stärkt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke