Frage an Matthias Bartke von Helga L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
ist es zutreffend, dass mit der anstehenden Grundgesetzänderung, Stichwort Infrastrukturgesellschaft, die Privatisierung staatlicher Infrastruktureinrichtungen ohne weitere Grundgesetzänderung auf Dauer ganz oder teilweise ausgeschlossen ist?
Mit freundlichem Gruß
Helga Lopez
Sehr geehrte Frau Lopez,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Infrastrukturgesellschaft.
Um es kurz zu halten: Ja, eine Privatisierung unserer Autobahnen bleibt ausgeschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an eingesetzt und am Ende auch durchgesetzt.
Besonders wichtig sind die beiden folgenden Grundgesetzänderungen, damit die von uns durchgesetzten Privatisierungsschranken im einfachen Gesetz nicht mehr von neuen und anderen politischen Mehrheiten ohne Weiteres „gekippt“ werden können. In Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes wird der Satz eingefügt: „Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen.“ Und danach kommt der Satz: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke