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Matthias Bartke
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Frage von Matthias M. •

Frage an Matthias Bartke von Matthias M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

laut Umwandlungsgesetz (UmwG) kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts durch Formwechsel nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erlangen.
Kann man eine Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (mit Pflichtmitgliedschaft) umwandeln?
Wenn ja, was ist dann dafür erforderlich?
Ist dafür ein Gesetz oder Umwandlungsbeschluß erforderlich? Oder reicht dafür einfach wenn man den Anknüpfungspunkt der Abgabepflicht durch Gesetz so ändert, dass daraus eine Pflichtmitgliedschaft ohne Rechtsformwechsel entsteht? Wäre das ein Verstoß gegen Art. 20 abs 3 GG wenn man es so machen würde?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

ich freue mich immer sehr, wenn ich von Bürgern Schreiben per Mail, Post oder abgeordnetenwatch erhalte. Gerne gebe ich Auskunft über meine politische Arbeit und meine Ziele. Im Austausch mit mir haben Sie die Chance, mich auf bestimmte Sachverhalte hinzuweisen. Im Gegenzug erhalte ich die Möglichkeit, Stimmen aus der Bevölkerung in meine Meinungsbildung einzubeziehen.

Leider kann ich Ihrem Schreiben kein konkretes Anliegen in Bezug auf meine Arbeit als Abgeordneter entnehmen. Ihre Fragen laufen eher auf eine Rechtsberatung hinaus, die zudem ohne konkretes Beispiel nur sehr schwer möglich ist. Aus diesem Grund kann ich Ihnen bedauerlicherweise keine Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke