Frage an Matthias Bartke von Mario S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung vom 3.11.2015 auf meine Frage, warum sie für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben. Vielleicht haben Sie das so deutlich beantwortet, wie es für einen Abgeordneten machbar ist. Leider fehlt das darin etwas ganz wesentliches: Der Hinweis, was Sie zu einem VDS-Befürworter macht. Ihre Antwort an mich handelt von den vielen, schwerwiegenden Einschränkungen, die die VDS dank der SPD in Kauf nehmen musste. Sie haben dem Tiger so viele Zähne gezogen, wie sie konnten – und ihn dann endlich durchgewunken.
Doch anders als es Ihre Antwort nahelegt, haben Sie die VDS nicht bändigen wollen – sie haben ja im Gegenteil auf ihre (sozialdemokratisch gefärbte) Umsetzung gepocht. Diese Schlussfolgerung stützt sich allein auf Ihre Formulierung von „wirklich berechtigten Sicherheitsinteressen“ durch Sicherheitsapparate, die sich fast immer etwas wünschen, dass den Freiheitsinteressen der Bürger entgegensteht – den unendlichen Datenhunger der Apparate haben sie selbst festgestellt.
Ich kann das so interpretieren, dass es in der SPD nie um die Frage gegangen OB die VDS eingeführt werden sollte, sondern nur um das WIE. Eine diesbezügliche Klarstellung von Ihnen wäre wichtig um unterscheiden zu können, ob sie den politischen Impuls der VDS-Befürworter abschwächen wollten (so stellt es Ihre Antwort dar), oder ob sie diesbezüglich eine eigene Agenda hatten, in der auch Sie den Sicherheitsapparate mehr Spielraum geben wollten.
Den Grund, das Positive, das wozu sie eigentlich JA gesagt haben, als sie zu VDS gefragt worden sind haben sie in ihrer letzten Antwort ausgespart. Dabei muss das zweifellos vorhanden sein: Was genau soll dadurch Ihrer Überzeugung nach auf welche Weise sicherer werden? Und auf welche Erkenntnisse stützen Sie sich dabei?
Wollten sie die VDS nur entschärfen und dann die Finger davon lassen, oder freuen Sie sich jetzt, dass sie realisiert wird?
Nochmals Vielen Dank im vorraus
M. Süßbrich
Sehr geehrter Herr Süßbrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat habe ich in der Ursprungsantwort vor allem auf den Abwägungsprozess abgestellt und darüber die wichtigen Positivpunkte des Gesetzes nicht benannt. Ihre Nachfrage war daher sehr berechtigt.
Zweck des Gesetzes ist es, besonders schwere Straftaten besser verfolgen zu können, z. B. Mord, Gewaltverbrechen und Bandenkriminalität. Dazu gehört auch, Terroranschläge zu verhindern bzw. schnell und effektiv aufzuklären und eventuelle Hintermänner und Mittäter zu ermitteln. Außerdem ist es ein sinnvolles Instrument um den Konsum von Kinderpornographie einzudämmen.
Bisher konnten die Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen eines Anfangsverdachts und entsprechender richterlicher Anordnung bereits Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen erheben. Dies galt jedoch nur für zukünftig anfallende Daten sowie für Daten, die zum Zeitpunkt der Anfrage noch gespeichert waren. Da die Speicherdauer bei den einzelnen Unternehmen bisher unterschiedlich war, war es bisher vom Zufall abhängig, ob Verkehrsdaten zum Zeitpunkt der Anfrage noch vorhanden waren oder nicht. Diese Lücke bei der Strafverfolgung ist nun geschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke, MdB