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Frage von Heinz O. •

Frage an Matthias Bartke von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

warum hält sich diese Regierung nicht einmal an die von ihr selbst gemachten Gesetze?
Am 16.10.2015 hat auch der Bundesrat der "Erhöhung" der Regelsätze um 5.- € mtl.
zugestimt, obwohl die "Berechnungen" (genauer gesagt "Herabrechnungen") noch immer auf Basis der EVS 2008 beruhen und weder transparent noch nachvollziehbar sind.
Bereits am 10.09.2015 wurden die Ergebnisse der EVS 2013 veröffentlicht, demnach
hätten die Regelsätze ab 01.01.2016 grundlegend neu berechnet werden müssen,
so wie es der §28 SGB12 ZWINGEND vorschreibt.
Warum ist dies nicht geschehen?
Auch Ihre Verpflichtung gemäß BVerfG von 2014,die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen wurde nicht eingehalten. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe.

Wie rechtfertigen Sie dies?

Warum warten Sie immer ab, bis das BVerfG erneut Grundgesetzwidrigkeiten
im SGB II feststellen muss (z.B. Sanktionen, Regelsatzhöhe, etc.),
anstatt JETZT grundlegende Reformen bei der gescheiterten "Agenda 2010"
durchzuführen und die drastische Steigerung der Armutsquote endlich zu stoppen?

Ihre aktuelle Ablehnung der Anträge von "Die Linke" und den Grünen im Hinblick auf die Sanktionen, die bereits von zwei Sozialgerichten als verfassungswidrig angesehen und daher an das BVerfG geleitet wurden, ist als reine Verzögerungstatik wohl für jeden klar erkennbar.
Warum wird solchen klar zu erwartenden Urteilen, die auch Beleg für Ihre grundgesetzwidrige Vorgehensweise sind, nicht rechtszeitig vorgegriffen?

Wer sind die "Sachverständigen" und von wem wurden sie beauftragt, die angeblich der Meinung sind dass auf das "Fordern" (und somit die Sanktionen als
Strafmassnahmen) nicht verzichtet werden könne?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Onasch,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Es ist richtig, die von Ihnen angesprochene Anpassung der Regelsätze wird in der jährlichen Verordnung zur Fortschreibung der Regelsätze bekannt gegeben und der Bundesrat muss zustimmen. Dies ist erfolgt und die Regelsätze werden demnach zum Januar 2016 um 5 € erhöht.

Davon unabhängig findet alle fünf Jahre die „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) statt. Die Auswertung der aktuellen EVS im BMAS ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Sie kann ggf. eine komplette Neuberechnung der Höhe der Regelsätze nach sich ziehen.

Zum Thema Sanktionen hatte ich mich schon in meinem letzten Schreiben an Sie geäußert. Die Liste der Sachverständigen zur Anhörung zur Sanktionspraxis und weitere Informationen zur Anhörung finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_pa_arbeit_soziales/377254

Ich bin mit meiner Fraktion der Auffassung, dass die Sanktionspraxis bei Hartz IV grundsätzlich überarbeitet werden sollte, so wie es der Vorschlag der Länderkommission zur Rechtsvereinfachung im SGB II vorsieht. Leider wurde die Umsetzung dieser Vorschläge von unserem Koalitionspartner CSU verhindert. Ich bedaure dies sehr und halte das auch nicht für sachgerecht.

Die Forderung der Linkspartei nach der Abschaffung sämtlicher Sanktionen im SGB II halte ich aber für deutlich zu weitgehend. Die Konsequenz dieser Forderung wäre, dass man überhaupt keinen Anforderungen der JobCenter mehr nachkommen muss. Es wäre quasi eine Vorstufe zur bedingungslosen Grundsicherung, die ich für falsch halte. Meine Bundestagsrede vom 1.10. zu dem Antrag der Linkspartei können Sie unter nachfolgendem Link anschauen:

http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=5891866&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Bartke, MdB