Frage an Matthias Bartke von Guta S. bezüglich Umwelt
Hallo, sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
sicherlich bekommen Sie viele Briefe von Bürgern, die sich später nicht sagen möchte „ hätte ich doch...“.
Auch ich möchte meine Einflussmöglichkeiten nutzen, mich für nachhaltig umweltschützendes, verantwortungsbewusstes Verhalten für uns Menschen einzusetzen.
Sie, Herr Dr. Bartke, vertreten meinen Wahlkreis im Bundestag. Mögen Sie mir sagen, ob Sie persönlich für Fracking oder für Umweltschutz sind? Auch wüsste ich gerne, ob Sie Im Bundestag in Bezug auf das Thema Fracking das Interesse der Mehrheit der BürgerInnen oder das der Energielobby vertreten?
Mögen Sie mir auch sagen, wie Sie zum Gesetzespaket, das vom Bundeskabinett am 1. April zu Fracking beschlossen wurde und in den nächsten Wochen im Bundestag behandelt wird, stehen?
Sicherlich kennen auch Sie die Einschätzung des Bundesumweltministeriums, dass Fracking keinen nennenswerten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann und dennoch soll die gefährliche Fördermethode mit dem Gesetzesentwurf für alle unkonventionellen Erdgasvorkommen grundsätzlich erlaubt werden.
Meines Wissens besteht jetzt noch die Gelegenheit, Fracking über das Bundesberggesetz zu verbieten, so wie es der Umweltausschuss des Bundesrats in der Ausschussempfehlung 143/1/15 empfiehlt.
Da ich mich meinen Nachkommen verpflichtet fühle, liegt mir viel daran, mein bestmöglichstes dafür zu tun, dass unsere Lebensgrundlagen nicht noch mehr unnötig zerstört werden. Daher bitte ich Sie eindringlich, Ihren Einfluss geltend zu machen und sich für ein Verbot von Fracking einzusetzen und im Bundestag gegen ein Fracking-Ermöglichungsgesetz zu stimmen.
Es ist sicherlich eine große Herausforderung, sich nicht der Koalitionsdisziplin zu beugen. Doch als Vertreter meines Wahlkreises ist es doch das Wichtigste, dass Sie das Interesse von uns BürgerInnen vertreten!
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Guta Schönauer
Sehr geehrte Frau Schönauer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie Bedenken über das geplante Gesetz zur Regelung von Fracking äußern. Ihr Schreiben beantworte ich gern.
Ich sage es Ihnen ganz offen: Ich habe mich noch nicht entschieden, wie ich abstimmen werde. Wenn der Gesetzentwurf so bleibt, wie er ist, halte ich ihn für nicht zustimmungsfähig. Insbesondere halte ich die Entscheidungsverlagerung für Probebohrungen auf ein „Expertengremium“ für nicht hinnehmbar. Allerdings ist es gerade diese Frage, die zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens geführt hat. Ursprünglich sollte das Gesetz in dieser Woche und damit noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Daraus ist nun wegen der vorerst nicht auflösbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und Union nichts geworden.
Bisher ist das Fracking in Deutschland in weiten Teilen allerdings überhaupt nicht geregelt. Eine Regulierung ist daher eigentlich notwendig und eilt. Die wenigen bereits bestehenden Vorschriften müssen dringend konkretisiert und verschärft werden.
Inhaltlich gilt für mich: Elementar ist, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers in jedem Fall absoluten Vorrang erhält. Sollte es begründete Zweifel an der Umweltverträglichkeit von Probebohrungen geben, so gilt auch hier für mich: Im Zweifelsfall Ablehnung.
Sehr geehrte Frau Schönauer, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, dem man Ihre Sorge für Umwelt und Zukunft anmerkt. Sie können sicher sein, dass auch ich mich bei der anstehenden Gesetzgebung ausschließlich von diesen Faktoren leiten lasse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke, MdB