Frage an Matthias Bartke von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung
in der Debatte vom 06.06.2014 zum Thema Sanktionen haben Sie der Partei "Die Linke" Populismus vorgeworfen, was ich für unverzeihbar halte.
"Die Linke" ist die einzige Partei im Bundestag, die sich seit Jahren ganz berechtigt für die Abschaffung des SGB II einsetzt, da es nicht nur in vielen Bereichen dem Grundgesetz, sondern auch den europäischen Menschenrechtskonventionen widerspricht.
Zudem ist sie die einzige Interessenvertretung von knapp 7 Millionen Betroffener, denn Ihrer Fraktion und die Ihres Koalitionspartners ist es bis dato nicht einmal gelungen, endlich die Umsetzung der vielen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum SGB II zu realisieren, genauer gesagt, Sie haben sie bis dato sogar bewusst verhindert, was eine ungeheure Respektlosigkeit gegenüber allen, insbesondere dem Grundgesetz, darstellt!
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)
Und weiter:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).
Warum wird dennoch weiter darüber diskutiert und mit den geplanten Änderungen der Bund-Länderkommissionen sogar noch weiter verschärft und noch ungerechter, als es so schon ist?
Wann wird ihre Fraktion endlich wieder ihrem Parteinamen gerecht, der zur Zeit
sogar als arglistige Täuschung interpretiert werden könnte?
Sehr geehrter Herr Onasch,
in Ihrer Nachricht erkundigen Sie sich nach der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II.
Die Arbeitsgruppe hat zum Ziel, Lösungsmöglichkeiten bei der Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II zu identifizieren. Dazu gehören u.a. höhere Transparenz und Entlastung von Verwaltung sowie Sozialgerichten. In acht verschiedenen Themenworkshops wurden in der Praxis auftretende Probleme und entsprechende Änderungsvorschläge diskutiert. Damit soll eben genau verhindert werden, dass sich bestehende Missstände fortsetzen.
Sie befürchten, dass das Sanktionssystem durch die Änderungen ungerechter sein wird als momentan. Es ist jedoch explizit nicht das Ziel der Arbeitsgruppe, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten. Stattdessen soll der Bürokratieaufwand vermindert und den Mitarbeitern so mehr Zeit geboten werden, sich der Betreuung der Hilfebedürftigen zu widmen.
Festlegungen oder Beschlüsse liegen noch nicht vor. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen erst im Sommer vom BMAS geprüft werden. Weitgehendes Einvernehmen besteht jedoch schon über die Vereinfachung des Sanktionsrechts. So sollen beispielsweise die Sanktionsregelungen für unter und über 25-Jährige vereinheitlicht werden. Ebenfalls wurde der Vorschlag, Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht zu mindern, mehrheitlich angenommen.
Ich bin daher zuversichtlich, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe einer Verbesserung bedeuten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke