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Frage von Heinz O. •

Frage an Matthias Bartke von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Bartke,

Ihr "Hauptargument" in der Debatte vom 06.06.2014 die Sanktionen seien im Interesse der Steuerzahler notwendig, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Lüge und vollkommen falsch!

Zum einen sind auch die Leistungsberechtigten Steuerzahler, was leider von Ihrer Partei und der CDU/CSU offenbar nicht anerkannt wird, zum anderen sollten Sie sich einmal konkrete Zahlen beschaffen. Allein die Verwaltungskosten in Zusammenhang mit den Sanktionen (die nicht einmal offiziell bekannt sind) dürften in keinem Verhältnis zum angeblichen Nutzen stehen. Auch die Tatsache, dass rund 50% der Sanktionen von den Sozialgerichten als rechtswidrig beurteilt werden und somit auch hierfür(unnötige) Kosten produzieren, zu denen auch noch die Anwaltskosten der Leistungsberechtigten zählen (nach Angaben des Spiegel im Jahr 2012 39,6 Millionen Euro). D.h. allein aus kaufmännischer Sicht sind die Sanktionen ein Minusgeschäft, welches kein Nutzen und erhebliche Kosten mit sich bringt, zu denen als Folge auch die steigenden Gesundheitskosten gehören. Auch die diversen Rügen des Bundesrechnungshofes, zeigen sehr deutlich, dass erhebliche Steuergelder von diesen "Institutionen" sinnlos verschwendet werden, wogegen von der "GroKo" nicht im Geringsten Einhalt geboten wird.

Am schlimmsten ist jedoch dabei, dass die Urteile des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 u. 18.07.2012, welches von einem unverfügbaren Existenzminimum ausgeht, welches aus welchen (fadenscheinigen) Gründen auch immer, NICHT UNTERSCHRITTEN werden darf, nach wie vor missachtet wird!

Daher meine Frage:
Wie können Sie es verantworten dass auch nur einem Menschen die komplette Existenzgrundlage, der Krankenversicherungsschutz und sein Obdach entzogen werden, nur weil er sich nicht von den Jobcentern und den, nicht zu unrecht als verfassungswidrig geltenden Gesetzen des SGB II nötigen lässt?

Ein Straftäter genießt dagegen besseren Schutz und verursacht zudem wesentlich höhere Kosten!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Onasch,

ich freue mich, dass Sie sich mit meiner Rede befasst haben und bedanke mich für Ihre Nachricht.

Es ist richtig, dass Leistungsberechtigte ebenfalls Steuern bezahlen. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich im Rechtskreis SGB II um steuerfinanzierte Leistungen handelt und somit die Gemeinschaft der Steuerzahler ein Interesse an der rechtmäßigen Verwendung der Steuergelder hat. Bezüglich Ihrer Anmerkung zu den Verwaltungskosten möchte ich Ihnen zu bedenken geben, welche Konsequenzen fehlende Sanktionsmechanismen auf manche Leistungsberechtigte hätten, die derzeit regelmäßig ihren Terminen und Pflichten nachkommen.

Nichtsdestotrotz stimme ich Ihnen zu, dass das jetzige Sanktionssystem nicht gut ist. Auch in meiner Rede habe ich daher betont, dass es zu kompliziert und intransparent ist. Aus diesem Grund hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet, die sich der Rechtsvereinfachung im SGB II widmet. Durch die in dieser Gruppe erarbeiteten Veränderungen wird das Sanktionssystem auch in Bezug auf Verwaltungskosten vereinfacht und transparenter.

Dass Sanktionen zuweilen zum Verlust der Wohnung führen, ist in meinen Augen inakzeptabel und muss unbedingt vermieden werden. Auch in diesen Fällen wird die angesprochene Rechtsvereinfachung des SGB II eine Besserung bringen. Dies betrifft insbesondere unter 25-Jährige, deren Sanktionssystem einer völligen Änderung unterzogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke