Frage an Matias Mieth von Katharina S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Mieth,
was möchten Sie persönlich für die Ausbildung einer direkten Demokratie, für nicht-staatliche Schulen und dem Verbot gentechnisch manipulierter Pflanzen unternehmen?
Mit freundlichem Gruß
Katharina Schumann
Sehr geehrte Frau Schumann,
lassen Sie mich auf ihrer drei Fragen - ob der unterschiedlichen Länge der
Antworten - in umgekehrter Reihenfolge reagieren:
1. Zum Einsatz für nicht-staatliche Schulen
Natürlich werden engagierte Lehrer und pädagogisches Weiterdenken auch und gerade an staatlichen Schulen gebraucht - und sind dort auch vorhanden.. Andererseits arbeiten viele initiativreiche Pädagogen an freien Schulen - ich selbst rechne mich auch zu ihnen. Diese Situation muss als Chance der Vielfalt begriffen werden - und deshalb ärgert es mich besonders, dass die Thüringer CDU die Zuschüsse an freie Schulen im kommenden Jahr auf 80 Prozent senken will. Die fehlenden Mittel werden die Eltern im nächsten Schuljahr aufbringen müssen. Dadurch werden die freien Schulen zu sozial selektiven Sonderprovinzen, die Situation im staatlichen Schulwesen wird komplizierter. Das liegt weder im Interesse der freien noch der staatlichen Schulen.
2. Zur Frage nach gentechnisch manipulierten Pflanzen
Ich möchte eine gesunde Ernährung mit natürlich produzierten Lebensmitteln. Eine ehrliche Küche ist die Grundlage europäischer Ernährungskultur. Gentechnik verfälscht die Qualität der Lebensmittel. Gentechnik und Saatgutmonopole gefährden weltweit die Vielfalt und Sicherheit unserer Nahrungsgrundlage und somit in letzter Konsequenz auch die Bauern.
3. Zur Frage nach der direkten Demokratie
Als Unterstützer des Bündnisses "Mehr Demokratie in Thüringen" sehe ich auch auf Bundesebene Handlungsbedarf. Demokratie lebt von der aktiven Einmischung. Mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene könnte unsere repräsentative Demokratie attraktiver werden. Unser Gesetzentwurf aus der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bildet hierfür meines Erachtens eine sinnvolle Diskussionsgrundlage. Er beinhaltet, wie in den meisten Regelungen auf Länderebene, ein dreistufiges Verfahren: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Gegenstand des Verfahrens kann immer nur ein begründeter Gesetzentwurf sein, der aus der Bevölkerung in den Bundestag eingebracht werden kann. Reine Volksbefragungen ohne verbindlichen Charakter sind nicht vorgesehen. Im Einzelnen sollen die Regelungen wie folgt aussehen: Volksinitiative 400.000 Stimmberechtigte können einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Der Bundestag muss sich mit diesem Gesetzentwurf befassen. Die Vertrauensleute der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung.
Volksbegehren
Hat das Parlament den eingebrachten Gesetzentwurf nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertrauensleute der Volksinitiative die Durchführung eines Volksbegehrens einleiten. Fünf Prozent der Stimmberechtigten, d. h. rund drei Millionen Bürgerinnen und Bürger müssen innerhalb von sechs Monaten das Volksbegehren unterstützen.
Volksentscheid
Ist das Volksbegehren erfolgreich, findet innerhalb von sechs Monaten ein
Volksentscheid statt. Ein Gesetz kommt dann durch Volksentscheid zu Stande,
wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat, sofern diese Mehrheit
mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten entsprich (Zustimmungsquorum).
Verfassungsänderungen erfordern ein höheres Zustimmungsquorum von 25 Prozent
der Stimmberechtigten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matias Mieth