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Mathias Höschel
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Frage von Samuel K. •

Frage an Mathias Höschel von Samuel K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Höschel,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Dennoch möchte ich an einigen Punkten noch einmal genauer nachfragen.
“Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression vom 20.2.2013 wird der Grundfreibetrag zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums angehoben. Eine darüber hinausgehende Anpassung des Tarifverlaufs zum Abbau der kalten Progression, wie es anfänglich im Gesetz vorgesehen war, wird allerdings nicht vorgenommen. Trotz allem bleibt aber das mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf angestrebte Ziel – Abbau der kalten Progression – in der Bezeichnung des Gesetzes erhalten.“ (Quelle: www.paychex.de) Das klingt für mich wie eine “Mogelpackung“.
In den Jahren 2013 bis 2015 wurde lediglich der Grundfreibetrag erhöht, ohne den übrigen Tarifverlauf zu ändern. Für 2016 wurden neben dem Grundfreibetrag erstmals auch die übrigen Eckwerte angepasst (Quelle: Wikipedia) Dass die kalte Progression in der Zeit niedrig ausfiel, ist vor allem der niedrigen Inflationsrate geschuldet. Die Inflationsrate steigt jedoch wieder und wird dies weiter tun, falls die Maßnahmen der EZB zur Sicherung der Preisstabilität mittelfristig wirken sollten. Eine automatische Anpassung an die Inflationsrate, wie z.B. bei dem sog. “Tarif auf Rädern“, gibt es nach wie vor nicht. Weshalb wurde also von der Bundesregierung bislang keine automatische Anpassung implementiert? Ich halte es auch nicht für seriös zu versprechen, nach der Wahl mögliche Überschüsse für steuerliche Entlastungen verwenden zu wollen. Steuergerechtigkeit sollte nicht von wirtschaftlichen Eckdaten abhängig sein. Die EZB müsste z.B. nur den Leitzins anheben und unsere Steuerüberschüsse wären vermutlich Schnee von gestern. Ob die steuerlichen Entlastungen gerecht verteilt würden, steht auch auf einem anderen Blatt. Ich sehe also keine Alternative zu einer Berechnungsgrundlage, die an sich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Samuel Maria Karbe

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Sehr geehrter Herr Karbe,

gerne möchte ich Ihrer Nachfrage nachkommen.

Der Titel des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression aus dem Jahr 2013 kann ggf. missverstanden werden. Eine Mogelpackung ist es jedoch nicht. Das Gesetz hat zwar nicht alle negativen Progressionseffekte beseitigt, aber es minimiert die Effekte der kalten Progression und trägt damit also auch zu einem „Abbau“ bei.
Bzgl. des „Tarifs auf Rädern“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber sich bewusst gegen eine automatisierte Anpassung der Steuertarife um die Inflation entschieden hat. Da die tatsächliche Inflation nur im Nachhinein feststellbar ist, kann eine Anpassung auch nur im Nachgang festgelegt und die Tarifverlaufe geändert wer-den. Natürlich wäre dies mit einem Tarif auf Rädern machbar. Die Wirkung dieses Mechanismus erreichen wir jedoch auch mit der jetzigen, manuellen Anpassung.
Mit den alle zwei Jahre erscheinenden Steuerprogressionsberichten, wird die vergangene und die zukünftig vermutete Inflationsentwicklung beobachtet. Daraufhin können Bundestag und Bundesregierung Maßnahmen zur Beseitigung negativer Progressionseffekte ergreifen. Genau das wurde in den letzten Jahren getan. Der Bundestag hat als Reaktion auf die Berichte, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht, sowie die Eckwerte der Tarifverlaufe nach „rechts“ angepasst. Somit funktioniert das Instrument des Berichts mit anschließender Maßnahmenergreifung.

Das Argument, weshalb sich die Union für dieses Instrument und gegen eine automatisierte Anpassung entschieden hat, ist die Bewahrung der haushaltgeberischen Kompetenz des Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist als Parlament damit beauftragt, die Haushaltsführung der Bundesregierung zu kontrollieren. Die Bundesregierung wiederum hält sich den Umgang mit den Steuereinahmen bewusst offen. Die Union bekennt sich zum nachhaltigen Umgang mit den Staatsfinanzen. Für etwaige finanzielle oder gesellschaftliche Notlagen, halten sich Bundestag und Bundesregierung somit vor, Steuerentlastungen oder sonstige fiskalische Bereinigungen einzubehalten. Dieser Fall ist noch nicht eingetreten, aber durch den manuellen Mechanismus der Steuerprogressionsberichte bleibt die Regierung und der Gesetzgeber flexibel.

Gleichwohl arbeiten meine Kollegen aus dem zuständigen Finanzausschuss weiterhin an Lösungen, um negative Effekte und Steuerungleichheiten unseres progressiven Steuersystems zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Mathias Höschel