Frage an Martina Wolf von Edmund L. bezüglich Verbraucherschutz
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen die unter Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Alle Angelegenheiten" stehen, künftig wählen dürfen, dass also jeder der dazu in der Lage ist, sein Wahlrecht ausüben kann?
Sehr geehrter Herr Leisse,
Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, sind lt. § 2 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen. Über diese Frage könnte man sicher in einem breit aufgestellten Gremium diskutieren.
Ich denke allerdings, dass bei einem Wahlrecht dieses Personenkreises die Gefahr der Manipulation und der Instrumentalisierung sehr groß ist. Zuletzt wurde dies bei der Präsidentenwahl in Russland stark kritisiert, wo landesweit Patienten in Psychiatrischen Krankenhäusern oder Nervenheilanstalten fast geschlossen für die Putin-Partei stimmten.
Freundliche Grüße
Martina Wolf