Frage an Martina Fahlbusch von Karl-Josef M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Fahlbusch,
ist vorgesehen, die Tarifeinigung aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern nunmehr inhaltsgleich und ohne Zeitverschiebung auf den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu übertragen oder sind wieder Sonderopfer insbesondere bei der Beamtenschaft zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Messler,
der ausgehandelte Tarifabschluss gilt für die Beschäftigten in den Kommunen und dem Bund. Da die Länder vor ein paar Jahren aus dem gemeinsamen Bündnis ausgetreten sind, verhandelt das Land NRW separat mit den Tarifparteien. Die Partei " Bn 90 die Grünen" ist nicht in der Tarifkommission vertreten, wir Grüne werden aber die Tarifparteien bei ihrer Auseinandersetzung um gerechte Löhne unterstützen. Bleibt zu hoffen, dass das erreichte Tarifergebnis 1:1 auf das Land NRW und somit auch auf die Beamten, übertragen wird. Für die Beamten wird per Gesetz darüber bestimmt und somit liegt die Entscheidung momentan bei "Schwarz/Gelb". Unter dem Aspekt "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit " ließe sich Vieles vereinfachen , ein sogenanntes Sonderopfer wäre überflüssig.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Fahlbusch