Frage von Jörg H. • 15.10.2022
Änderung des IfSG durch Beschluss des Bundesrates vom 29.09.2022 Drucksache 480/22 vom 30.09.2022
Sehr geehrter Herr Dr. Vincentz,
der Bundesrat hat mit Beschluss vom 29.09.2022 die "COVID-19-Erkrankung" aus der Liste der besonders ansteckenden Krankheiten im IfSG gestrichen.
SieheDrucksache 480/22 vom 30.09.2022
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0480-22.
Meinem Rechtsempfinden nach wurde die Pandemie demnach faktisch für beendet erklärt, was zur Folge hätte, dass sämtlichen "Corona Maßnahmen" die Rechtsgrundlage entzogen ist.
Wie ist Ihr Standpunkt dazu, und beabsichtigen Sie, dies in einer der nächsten Landtagssitzungen zu thematisieren?
Viele Grüße
Jörg H.
Antwort ausstehend von Martin Vincentz AfD