Erhalten die Landesbeschäftigten auch die 3.000 EUR steuerfreie Inflationsprämie?
Sehr geehrter Herr Sträßer,
die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpacket beschlossen. Dazuzählt eine steuerfreie Inflationsprämie i. H. v. 3000 EUR, die die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen können. Geht hier das Land als öffentlicher Arbeitgeber in Vorleistung? Denn: Wenn slbst öffentliche Arbeitgeber hier nicht mit gutem Beispiel voran gehen, wie will man dann die provaten Unternehmen dazu motivieren? Wenn man außerdem den Arbeitsmarkt betrachtet, wäre das auch ein Beitrag zur Attraktivierung des Arbeitgebers Land. Die öffentliche Verwaltung liegt bei der Bezhalung der Angestellten deutlich hinter der ferien Wirtschaft hinterher. Und erst recht die Länder: Im Jahr 2006 wurde der TV-L ins Leben gerufen, weil die Länder vom normalen Tarifvertrag ds öffentlichen Dienstes (der jetzt nur noch für Angestellte der Kommunen und des Bundes gültig ist), nach unten abweichen wollten. Die Folgen dieser Politik sieht man heute stark: Die Länder können viele Stellen nicht besetzen.