Frage an Martin Sträßer von Waldemar S. bezüglich Energie
EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Sträßer
Was werden Sie dafür tun, zu verhindern, dass uns die damals beim Kauf der Photovoltaikanlage mit eingeplanter Altersversorgung (durch geringere Stromkosten), auch nach der Förderung, ohne zusätzlichen Investitionsaufwand (wir sind 80 Jahre alt) verloren geht?
Warum will man nach Auslauf der Förderung, den weiterhin produzierten Strom (Lebensdauer der Module 25 – 30 Jahre), bei Stilllegung einfach verpuffen zu lassen, anstatt die alte Regelung der physikalischen Verrechnung, von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom, mittels rückwärtslaufenden Zählers, wieder zu aktivieren?
Bitte verhindern Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten das neue EEG nach der jetzigen Form.
Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Gerti und Waldemar Schmidt
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.12.2020 über „Abgeordnetenwatch“, mit der Sie Ihrer Sorge zur EEG Novelle 2021 Ausdruck verleihen.
Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10), da noch vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom in Deutschland treibhausgasneutral sein soll. Über ihren Gesetzentwurf stimmt der Bundestag heute, Donnerstag 17. Dezember 2020, ab. Eine Abstimmung meinerseits, als Landtagsabgeordneter, ist daher nicht möglich.
Gleichwohl möchte ich aber auf Ihre Sorgen eingehen. Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann auch nach 20 Jahren weiterbetrieben werden. Sie hat sich bis dahin auch bereits amortisiert. Wegfallen wird die EEG-Förderung. Hier wird es jedoch eine Anschlussförderung für ausgeförderte PV-Anlagen geben. Als CDU-Landtagsabgeordnete haben wir uns dafür stark gemacht, dass geplante Belastungen (intelligente Zähler) nun nicht kommen.
In jedem Fall bitte ich zu bedenken, dass der beste wirtschaftliche Vorteil der Eigenverbrauch ist. Die Anlage ist ausfinanziert und produziert daher gewissermaßen für null Cent pro Kilowattstunde Strom. Würden Sie diesen Strom von den Stadtwerken (oder einem anderen Energieversorger) beziehen, würde ein Betrag von ca. 30 ct. pro Kilowattstunde Strom anfallen.
Für weitere Informationen möchte ich Sie auf ein Papier der Verbraucherzentrale NRW aufmerksam machen, welches Sie hier abrufen können: https://www.energieagentur.nrw/content/anlagen/Hinweise_ue20-Photovoltaik.pdf.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.
Alles Gute wünscht
Martin Sträßer