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Martin Sonneborn
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Frage von Jürgen S. •

Unterstützen Sie einen zwingenden Richtervorbehalt zur „Gefährderansprache“, damit Willkürpraxis nach Gutsherrenart zur Gestaltung des politischen Wettbewerbs (der FDGO) künftig unterbunden wird?

Die Gefährderansprache von vor 3 Jahren an Stefan Engel (MLPD) wegen des Aufrufs für das "Rebellische Musikfestival" in Südthüringen wurde nun juristisch überprüft und am 3.8.2021 vom LG Meiningen für voll gesetzeswidrig und damit für nichtig erklärt. Sein Rechtsanwalt ermittelte, dass der Vorgang auf eine Anweisung von Innenminister Seehofer zurückzuführen war, welche vom damaligen Verfassungsschutz-Präsidenten Hans Georg Maaßen angeregt wurde.
Eine sachgerechte Begründung wurde nirgends angeführt, so dass der Verdacht nahe liegt, dass es sich um eine bewusst genutzte Gesetzeslücke zur "Gefährderansprache" handelt zwecks Ausschaltung politischen Wettbewerbs, was das Grundgesetz bzw. die freiheitlich demokratische Grundordnung verhöhnt. Ein Polizeipräsident, der sich dem vor 3 Jahren verweigerte, wurde durch Dirk Löther abgelöst, der unter Bodo Ramelow inzwischen ins Innenministerium aufstieg. Ansprachen tatsächlicher Gefährder unterblieben dafür bekanntermaßen. Jürgen Schröder, Jena

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