Frage an Martin Sonneborn von Stefanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Sonneborn,
haben Sie schon ein Ergebnis zur Prüfung einer Klage gegen das dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes?
Werden Sie das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen?
Es ist für uns Bürger nicht hinnehmbar, wenn keine Prüfung des dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen soll.
Prof. von Arnim spricht von „öffentlichem Betrug“ durch das Gesetz.
Die Parlaments-Kommission zur Diätenerhöhung (frühere Minister, Abgeordnete usw.) hatte mehrheitlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen bundestagsfreundlich interpretiert und blendete „fast die gesamte staatsrechtliche Fachliteratur aus, die die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe ganz anders versteht. Das grenzt an öffentlichen Betrug.“
Und öffentlicher Betrug sollte nicht die Bezahlung unserer Abgeordneten regeln!!
Leider hat bisher keiner der betroffenen 730 Abgeordneten aus dem Bundestag und dem EU-Parlament den Mut gehabt oder es für erforderlich erachtet, diesen öffentlichen Betrug durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lasssen. Die Abgeordneten wiegen sich offenbar in der Hoffnung, es werde sich schon niemand finden, der das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht bringt. Hier besteht nämlich eine empfindliche Rechtsschutzlücke: Bürger oder außerparlamentarische Parteien besitzen bisher leider keine Klagebefugnis!
Wir Bürger können Sie daher nur auffordern, diesem öffentlichen Betrug mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende zu setzen.
Uns Bürgern und Steuerzahlern wird eine Klage gegen diesen öffentlichen Betrug leider verwehrt.