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Frage von Tobias S. •

Frage an Martin Schäfer von Tobias S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,
ich sah vergangene Woche den Kontraste-Bericht zu deutschen Krankenhäusern (abrufbar unter http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_07/neue_studie_zeigt.html ). Gestern kam schließlich das vorausgesagte schlechte Abschneiden der deutschen Krankenhäuser im Euroaweiten Vergleich ( http://www.welt.de/politik/deutschland/article108364486/Deutsches-Gesundheitssystem-nur-noch-auf-Platz-14.html ). Deutschland rutscht von Platz 6 auf Platz 14.

(Teil1) In Deutschland gibt es nur Empfehlungen für die Personalstärke, die Konsequenzen sind im Kontraste gezeigt. Sehen Sie es als notwendig an, die Empfehlung für rechtlich bindend zu erklären?

Sollte Deutschland nicht wie in den Niederlanden Patienten vor der Aufnahme screenen und isolieren wie in den Niederlanden? Und nicht erst wenn sie schon auf dem Zimmer liegen und schon andere Patienten angesteckt haben?

(Teil 2) Welche Verbesserungen sollten in Deutschland und speziell in Hamburg gemacht werden, damit die deutschen Krankenhäusern mit denen der Niederlande oder von Skandinavien mithalten können? Was planen Sie aktuell gerade?

In dem Bericht werden die Stationsleitungen zu den Folgen befragt (ab Minute 6 im Film). Wie sollen diese abgestellt werden?

(Teil 3) Ich weiß von einer Freundin, dass Visitationen und Übungen alle vorher bekannt sind. Die Krankenhausmitarbeiter in Hamburger Krankenhäusern schicken dann schnell Rundmails als Erinnerung an die Regeln und die Aufforderung als Visitationstag noch besser darauf zu achten. Auch Notfallübungen sind für die Katz, wenn ganz zufällig alle Mitarbeiter sich schon im Umfeld der Klinik aufhalten sollen. Realistischer wäre, wenn mal nachts um 3:00 eine unangekündigte Übung wäre, wo keine Busse und Bahnen fahren und nicht ganz zufällig die Unterlagen und das Material schon bereitstehen. Weshalb sickern solche Informationen immer schon vorher durch?

Viele Grüße
Tobias Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich wäre ebenfalls dafür, dass die Personalstärke in Krankenhäusern verbindlich geregelt wird. Jedoch sind uns leider diesbezüglich bei den privaten Krankenhäusern die Hände gebunden. Die Personalausstattung gilt hier als „unternehmerische Freiheit“, in die wir als Land gesetzlich nicht eingreifen können. Hier wäre der Bund gefordert, eine verbindliche Regelung zu schaffen!

Hamburg besitzt heute außer dem UKE keine eigenen Krankenhäuser mehr, da der damalige CDU-Senat 2005 den Landesbetrieb Krankenhäuser zu 74,9 Prozent an Asklespios Kliniken Hamburg verkauft hat. Vertraglich wurde hierbei zudem festgelegt, dass die Geschäftsführung vollständig auf Asklepios übergeht und die Stadt auf die Geschäftsführung keinen Einfluss mehr nehmen kann. Dagegen können wir heute leider nichts mehr tun.

Zu dem Patienten-Screening: In den Niederlanden gibt es zwar deutlich niedrigere Infektionsraten, was vielfach als Ergebnis der gezielten Suche nach MRSA-Erregern und der Anzahl der beschäftigten Pflegekräfte angesehen wird. Vergleicht man jedoch die Empfehlungen zum Umgang mit MRSA-Patienten, so unterscheidet sich Deutschland nicht wesentlich von den Niederlanden.

Auch in Deutschland sind Screening-Untersuchungen bei der Aufnahme von Patienten Bestandteil der Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut) zur Prävention und Kontrolle von Methiicillin-resistenten Staphyloccus aureus-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Diese Empfehlungen befürworten allerdings keine routinemäßigen Untersuchungen von Patienten auf MRSA, sondern knüpfen die Durchführung der Diagnostik an das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, die mit einem Risiko für eine MRSA-Besiedelung belegt sind (z. B. Patienten mit schon bekannter MRSA-Besiedlung, Aufnahme von Patienten aus Einrichtungen oder Regionen mit vermutlichem MRSA-Vorkommen etc.). Die KRINKO-Empfehlungen finden deutschlandweit bei der stationären Behandlung ihre Berücksichtigung.

Die Vorgaben des § 23 IfSG (Infektionsschutzgesetz), der Belange zu Resistenzen in medizinischen Einrichtungen regelt, werden in allen Hamburger Krankenhäusern umgesetzt. Ein MRE (Multiresistente Erreger) Netzwerk Hamburg befindet sich zudem im Aufbau. Im Rahmen dieses MRE Netzwerkes Hamburg haben sich in der dort etablierten „Krankenhausgruppe“ die Hamburger Krankenhäuser vereinbart, Screening-Untersuchungen auf MRSA-Besiedelungen bei der Aufnahme von Patienten nach einem einheitlich gefassten Standard durchzuführen. Dieser Standard setzt die genannten KRINKO-Empfehlungen um. Zur Ermöglichung einer internen Vergleichbarkeit untereinander werden auch Krankenhaus-spezifische Gegebenheiten in der Patientenzuweisung und seinem Umfeld berücksichtigt.
Zu der von Ihnen angeführten Studie, die europaweit Krankenhäuser vergleicht, muss ich Ihnen sagen, dass die vorhandene Datenbasis für einige hier verglichene Staaten leider sehr lückenhaft ist, so dass ihre Schlüsse nicht unbedingt repräsentativ sind.

Sie sprechen zudem die Kontrollen in Hamburger Krankenhäusern an. Diese finden heute u.a. in folgenden Bereichen statt: Krankenhaushygiene, Medizintechnik, Einhaltung der Arbeitszeitordnung, Strahlenschutz und Arzneimittelsicherheit. Auch Qualitätssicherungs- bzw. Zertifizierungsverfahren werden vorgenommen. Zudem werden, wie von Ihnen erwähnt, Krankenhausnotfallübungen durchgeführt. Letztere werden von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt und dienen zwar auch der „Überprüfung“ des Standards im Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten. Gleichzeitig haben sie aber auch das Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des übenden Krankenhauses dazu zu bringen, sich noch einmal intensiv mit dem jeweiligen Alarm- und Einsatzplan und der im Ereignisfall vom einzelnen Mitarbeiter zu übernehmenden Aufgabe zu beschäftigen.

Eine Geheimhaltung des Übungstermins ist allerdings in Hamburg schwierig, da die Mitglieder der Hilfsorganisationen, die in die Übung eingebunden sind, Feuerwehr- und Krankenhauspersonal auf vielfältige Weise verknüpft sind. Eine tatsächliche „Geheimhaltung“ mit absolutem Überraschungseffekt wäre nur durch Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel (zentraler Bereitstellungsraum, zusätzliche Fahrtkosten etc.) zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer