Warum dürfen wir nur 60% aus dem von unserer Photovoltaikanlage erzeugten Strom einspeisen? Ist das ein Anreiz solche Anlagen neu zu errichten? Wo geht der Rest hin?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sei Dank für die Anfrage.
Die Nennung von 60% muss ein Versehen sein. Es handelt sich um eine Leistungsbegrenzung auf 70% der maximalen PV-Anlagenleistung.
Hinsichtlich der Leistungsbegrenzung geht es um folgenden Sachverhalt:
Um die Netzstabilität auch bei hoher Einspeiseleistung der im jeweiligen Verteilnetz angeschlossenen Solaranlagen zu gewährleisten, haben die Netzbetreiber das Recht, von den Stromerzeugern vor Ort eine fernbedienbare Funkrundsteuerung zu verlangen, über die sich die Stromeinspeisung bei drohender Netzüberlastung drosseln lässt. Für kleine Solaranlagen auf Eigenheimen stehen die Kosten für eine solche Steuerungseinheit allerdings in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Netzstabilität. Deshalb dürfen die Betreiber kleiner Solaranlagen auf die eigentlich vorgeschriebene Steuerungseinheit verzichten, wenn sie ihre Solaranlage stattdessen in der Maximalleistung auf 70 Prozent begrenzen.
Eine Leistungsbegrenzung auf 70 Prozent hört sich natürlich nach viel an. Der Verlust, der durch diese sogenannte 70 Prozent Regel zu verzeichnen ist, ist jedoch geringer, als im ersten Moment zu denken wäre – und beträgt keinesfalls 30 Prozent der Stromerzeugung. Denn die Maximalleistung einer Solaranlage wird im Labor unter Idealbedingungen ermittelt. In der Praxis kommt die perfekte Sonneneinstrahlung in Kombination mit der idealen Temperatur aufgrund der individuellen Dachneigung- und Ausrichtung oder den Wetter- und Umwelteinflüssen gar nicht so häufig vor. Die Solaranlage arbeitet demnach nur selten am Anschlag und es sind nur wenige Tage im Jahr, an denen es überhaupt zu einer Abregelung kommt. Über das Jahr gerechnet werden die Betreiber mit der 70 Prozent Regel je nach Lage und Ausrichtung etwa zwei bis vier Prozent weniger Solarstrom produzieren, als es mit ihrer Solaranlage rein technisch möglich wäre. In Anbetracht der unstrittigen Vorteile für Netzstabilität und -sicherheit ist die 70 Prozent Regel insofern eine Maßnahme, die auch die relevanten Akteure der Solarwirtschaft, namentlich etwa der Fachverband BSW Solar e.V., für sinnvoll erachten.
Zuletzt hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, die Wahlmöglichkeit der sog. 70 Prozent Regel zu streichen und den Einbau einer Steuerungseinheit auch für kleine Solaranlagen verpflichtend vorzuschreiben. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir diese aus unserer Sicht unnötige Neuregelung stets abgelehnt, da wir Betreiber kleiner Solaranlagen nicht mit unverhältnismäßig teurer Messtechnik überfordern wollen. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass die Betreiber kleiner Solaranlagen von der 70 Prozent Regel Gebrauch machen können, ohne die momentan etwa 500 bis 1.000 Euro teure Steuerungseinheit einbauen oder gar nachrüsten zu müssen.
mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB