Frage an Martin Rabanus von Stephan G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rabanus,
haben Sie in der heutigen Abstimmung zur Verschärfung des Gesetzes zur Beihilfe zum Suizid mit Ja gestimmt?Es erscheint mir unfassbar, in welchem Maße der Deutsche Bundestag in der Mehrheit Entscheidungen trifft, die den gesellschaftlichen Willen zur Selbstbestimmung schlichtweg ignorieren.Und das auf Initiative einer SPD-Politikerin, die sich schon 2009 mit einem unsäglichen Vorstoß zur Verschärfung der Regeln für Spätabtreibungen hervortun wollte und wohl offensichtlich eher im klerikal konservativen Lager beheimatet ist. Die Frage zu Ihrem Abstimmungsverhalten speziell in dieser Frage ist mir persönlich wichtig, ich möchte gerne wissen, welcher Partei und damit welchem Abgeordneten ich vertrauensvoll meine Stimme bei den nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag geben kann.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Haberland
Sehr geehrter Herr Haberland,
haben Sie Dank für Ihre E-Mail vom 7. November 2015, in der Sie Ihre Haltung zur Sterbehilfe und mehr noch zur Entscheidung des Deutschen Bundestages in der Frage zum Ausdruck bringen.
Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordneten Griese, Högl, Brand hat mit 360 von 602 Stimmen die Mehrheit bei der Abstimmung im Plenum erhalten, weil er die Fürsorgepflicht der Gemeinschaft für jedes Mitglied und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen am Lebensende aus Sicht einer Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags am ausgewogensten darstellt. Er lässt jedem Einzelnen genau die Freiheit der Entscheidung am Lebensende, die Sie einfordern. Allerdings stellt er unter Strafe, daraus ein Geschäftsmodell zu machen. Und genau dazu stehe ich auch voll und ganz – das ist für mich auch keine Frage von Mehrheiten bei einer so oder so durchgeführten Umfrage, die vermeintliche gesellschaftliche Mehrheiten messen will. Im Gegenteil. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Mehrheit der Gesellschaft das Geschäft mit dem Tod ablehnt.
Nach reiflicher Überlegung, vielen Gesprächen und langer Meinungsbildung bin ich jedenfalls im Ergebnis zu der festen Überzeugung gekommen, dass in dem Spannungsfeld zwischen dem ethischen Anspruch zum Schutz des Lebens und dem der Selbstbestimmtheit des Menschen bis zum Ende des Lebens eine gesetzliche Regelung, die alle denkbaren Einzelfälle hinreichend abbilden kann, nicht gelingen kann. Vielmehr muss es unsere Aufgabe sein, möglichst viele Angebote zu unterbreiten, die das Lebens auch ein seinem Ende bejahen und positiv unterstützen. Deswegen war es für mich auch in besonderer Weise wichtig, dass wir die absolute und stationäre Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland deutlich stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die dies wünschen, mit qualitativen Angeboten erreicht werden können. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir ein entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet haben.
Als materiellen Regelungsgehalt in der Sterbehilfe sehe ich es aber wie gesagt als wichtig an, die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Es kann und darf nicht sein, dass die Tötung auf Verlangen zu einem Geschäftsmodell wird. Darüber hinaus sehe ich allerdings keinen gesetzlichen Änderungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB