Frage an Martin Rabanus von Ulla P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Rabanus,
ich bedanke mich herzlich für die Beantwortung meiner Frage zum Thema Schulen. Daraus ergeben sich für mich jedoch einige erneute Fragen.
Was ist juristisch für mich als Bürger dieser demokratischen Bundesrepublik höher einzustufen?
1.das Grundgesetz, das eindeutig die negative Religionsfreiheit garantiert oder 2.die hessische Verfassung sowie das hessische Schulgesetz?
Darf die Verfassung eines Bundeslandes über dem Grundgesetz stehen?
Hallo Frau Prokop,
jetzt geht’s in die juristischen Details! ;-)
Aber im Ernst: das sind jetzt staatsrechtliche Fragen und keine politischen mehr!
Grundsätzlich gilt natürlich, dass das Grundgesetz die Landesverfassungen bricht. Schließlich haben wir in der Hessischen Verfassung - wie Sie vielleicht wissen - nach wie vor die Todesstrafe stehen. Die darf freilich nicht angewendet werden, weil sie das Grundgesetz ausschließt.
Im Kulturförderalismus gibt es aber auch Fragen, die auf der einen Seite durch das Grundgesetz normiert, durch Landesverfassungen aber ausgestaltet werden können. Ich würde die Frage des Status des Faches Religion in einem Land hierunter fassen. Staats- und verfassungsrechtlich sehe ich da keine Probleme.
Das ist auch für mich gar nicht der relevante Punkt - ich möchte damit wieder zum Politischen kommen:
Die negative Religionsfreiheit ist für mich unmittelbar dann gegeben, wenn ein Kind, das nicht in einen konfessionellen Religionsunterricht gehen möchte, ein gleichwertiges Fach Ethik besuchen kann und ich sagen dazu: dies auch muss. Genau dies möchte die SPD in Hessen gerne erreichen und das Schulgesetz in den fraglichen Paragraphen ändern.
Wenn Sie das auch möchten, sollten Sie der SPD am morgigen Sonntag Ihre Stimmen geben!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus