Frage an Martin Rabanus von Ulla P. bezüglich Bildung und Erziehung
Eine entscheidende Frage für uns ist die bevorstehende Einschulung unseres Sohnes. Wir haben eine atheistische Weltanschauung, in dieser erziehen wir auch unseren Sohn. Lt. GG ist uns eine negative Religionsfreiheit zugesichert. Auch wenn unser Sohn niemals Religionsunterricht besuchen wird, ist doch der religiöse Einfluss nicht zu unterschätzen (Randstunden?,Schlechterbehandlung durch Unterbringung in anderen Klassen während RU, Aufsichtspflicht, religiöse Propaganda in Schulbüchern, Liedtexte, mangelnde Neutralität der Lehrer usw.). Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es keine freien Grundschulen, wohl aber richtigerweise eine Schulpflicht. Wie wollen Sie uns dieses grundlegende Menschenrecht auf religionsfreie Erziehung garantieren? Wir kennen sehr genau alle Volksbräuche und unterscheiden historisch korrekt von Religion !
Sehr geehrte Frau Prokop,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Nun ist es so, dass ich als Bundestagskandidat eigentlich der falsche Ansprechpartner bin, da die Bildungspolitik Ländersache ist - dennoch versuche ich, die Frage hinreichend zu beantworten.
In der Hessischen Verfassung - die ist für die Frage des Status des Religionsunterrichts an den Schulen mö?geblich - genießt das Unterrichtsfach Religion eine Sonderstellung. Es findet als einziges Fach überhaupt eine besondere Erwähnung in der Verfassung und damit haben wir in Hessen im Vergleich zu den meisten Bundesländern hier eine Sonderstellung. Daraus begründet sich nicht nur, dass Religion ordentlichen Unterrichtsfach ist, sondern auch, dass dies ohne eine Ä?nderung der Verfassung (für die es absehbar keine Mehrheit gibt!) nicht zu verändern ist.
Die SPD will allerdings im Unterschied zu CDU und FDP die Unterrichtsfach Ethik ebenfalls zu einem ordentlichen Unterrichtsfach machen. Das ist entgegen allgemeiner Annahme derzeit nicht der Fall. Ethik ist heute ein so genanntes Ersatzfach und hat damit einen wesentlich niedrigeren Status. Das ist auch der Grund, warum es oftmals nicht angeboten wird - insbesondere auch in den Grundschulen.
Dies möchte die SPD ändern um den Eltern und ihren Kindern, die keinen konfessionellen Religionsunterricht möchten, eine echte Alternative zu bieten und Wahlfreiheit zu bieten. Die SPD Landtagsfraktion in Hessen hat hierzu eine entsprechende Ä?nderung des Hessischen Schulgesetzes bereits erarbeitet, die mit anderen Mehrheit im Landtag eingebracht und umgesetzt werden soll.
Soweit in aller Kürze.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus