Frage an Martin Rabanus von Leif Q. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Rabanus!
Der Zuverdienst für Hartz 4 Empfänger ist auf einen geringen Betrag begrenzt, der haüfig nur 165 Euro beträgt. Aufrgrund dieses geringen Betrages kommt es vor das Arbeitgeber vor einer Einstellung absehen.Die Empfänger selbst fragen sich, warum sie mehr als 165 Euro erarbeiten sollten, da sie den Überschussbetrag nicht erhalten, oder - hier setzt meine Frage an - selbstbestimmt für Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen verwenden können. Es scheint hier der Grund für eine schwache Arbeitsbereitschaft der Hartz 4 Empfänger zu liegen. Die Arbeit scheint sich nicht zu lohnen!
Ich hoffe, wenn Sie mit dieser Ergänzung meine Frage noch einmal lesen , verstehen Sie worauf ich hinaus will.
Ich möchte einfach die Motivation der Menschen zu arbeiten stärken und gleichzeitig die Qualifikation der "Arbeitslosen" erhöhen.
Einen flexibleren Umgang in der Förderung der Arbeitslosen ermöglichen.
(Einzelförderung durch die Agentur für Arbeit ist bisher nur im Zusammenhang mit einer Einstellungszusage möglich.)
Vielen Dank, daß Sie so schnell geantwortet haben.
Alles Gute nach Bremen!
Leif Quellenberg