Frage an Martin Klein von Konrad L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Klein,
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgabern im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und derer Fahrgäste ausgetragen werden. In unserem Betrieb verloren in diesem Jahr durch diese Praktiken etliche Kollegen ihren Arbeitsplatz.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2017 mit, wie Sie dazu stehen und was Sie dagegen unternehmen wollen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
K. L.
Sehr geehrter Herr L.,
DIE LINKE ist der Auffassung, dass der Nahverkehr grundsätzlich in öffentliche Hand gehört. Der öffentliche Nahverkehr ist, dazu da Menschen bequem, kostengünstig und umweltfreundlich ans Ziel zu bringen. Dort haben Konkureenz und Renditedruck auf Kosten der Beschäfigten und Fahrgäste nichts zu suchen.
DIE LINKE fordert deshalb, ähnlich wie dei Gerkschaft verdi, eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und wird auch weiterhin dafür aktiv im Bundestag und darüber hinaus eintreten. Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Betriebe muss abgeschaft werden. Die Bundesregierung schwächt mit der bisherigen Regelung, die privaten Anbieteren Vorzug vor Öffentlichen gibt, Arbeitnehmer-Fahrgastrechte. Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards beim Angebot und den Tarifbedingungen, um den Flickenteppich der Verkehrsverbünde zu überwinden. Unser Ziel sind kommunale, demokratisch kontrollierte Nahverkehrsunternehmen.
Mit freundlichen Grüßen:
Martin Klein