Frage an Martin Hebner von Stefan F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hebner,
als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises werden Sie am 7. Mai 2020 in der 158. Sitzung des Bundestags Zeuge eines noch nie dagewesenen Versuchs, in puncto Gesundheit und Grundrechte eine Zweiklassengesellschaft zu etablieren, wenn Sie erstmals über den von der Bundesregierung gebilligten Gesetzesentwurf "eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beraten werden (TOP 16a) [1].
Nach §28 Abs. 1 Satz 3 IfSG-E hätten Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nachzuweisen, dass sie eine Krankheit nicht übertragen können. Anderenfalls könnten für Nicht-Immune diverse Grundrechte auf unbestimmte Zeit beschränkt bleiben: Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG). [2]
Werden Sie sich diesem Wahnsinn hingeben und Ihre Stimme geben? Ist Ihnen das Grundgesetz etwas wert?
Mit freundlichen Grüßen
S. F.
[1] https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=19&year=2020
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf